Diese Rolle ist nicht nur darin begründet, dass der EIF Europas größter Investor in Venture Capital-Fonds ist. Sie ist auch darin begründet, dass der EIF sehr intensive Erfahrung in der Beurteilung und Selektion von Venture Capital-Fonds hat und damit für viele andere Investoren die Investitionszusage des EIF zu einem Qualitätssiegel für eine Investition geworden ist.
Zum Leidwesen vieler Venture Capital-Gesellschaften versteht es der EIF basierend auf seiner Erfahrung auch vorzüglich, Verträge zu verhandeln, die für die Gesellschaften sehr hart, aber nicht unbedingt unfair sind. Als Investor ist es für mich von Vorteil, in einen vom EIF verhandelten Vertrag einzusteigen, den ich bis auf die für mich relevante steuerliche Komponente nicht mehr intensiv zu prüfen brauche.
Natürlich kann dieser Einfluss des EIF auch sehr negative Folgen haben. Wenn aus welchen auch immer gearteten Gründen eine Beteiligung des EIF in einen Venture Capital-Fonds nicht zustande kommt, kann dies für eine Venture Capital-Gesellschaft sehr leicht das Ende ihrer Fundraising-Aktivitäten bedeuten. In dieser Hinsicht bedeutet eine Investition des EIF ein wenig mehr als nur ein Investment von bis zu einem Drittel des Fonds. Es ist fast gleichbedeutend mit dem Entzug eines Qualitätssiegels, das das Zünglein bei der Abwägung intensiv beeinflusst.