Das wiederum scheint leider noch eine rein nationale Tugend zu sein – anders lassen sich bestimmte Vorschläge im Text zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwaltung alternativer Investmentfonds nicht erklären. Der Vorschlag des Bundesrates vom 10. Juli 2009 beinhaltet eine Menge Differenzierungsvorschläge, die den Spezifika unserer Branche besser gerecht werden als der EU-Textvorschlag. Aber ein Punkt läuft allen Bestrebungen besonders entgegen: Die geplanten Veröffentlichungspflichten über einzelne Portfoliounternehmen (z.B. Grundzüge des Businessplans) des Fondsmanagers, der in den meisten Fällen eine Minderheitsbeteiligung hält, verschlechtert die Rahmenbedingungen gerade für junge, innovative Unternehmen (mehr als 90% dieser Venture Capital-finanzierten Unternehmen sind klein, nicht systemrelevant und haben weniger als 100 Mitarbeiter). Sollte hier Bedarf nach mehr Transparenz gesehen werden, dann gehören solche Regelungen in das Gesellschaftsrecht und nicht in diese Richtlinie. Die Konsequenzen für das bitter nötige, leistungsfähige Ökosystem an jungen und innovativen Unternehmen wären dauerhaft schädlich für unsere Volkswirtschaft.