Britische Private Equity-Fonds sind gewerblich und Erträge steuerfrei

Die Erträge aus Investitionen in britische Private Equity-Fonds sind für deutsche Investoren steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof (www.bundesfinanzhof.de) in einem gestern bekanntgegebenen Urteil (AZ: I R 46/10) vom 24.08.2011 entschieden. Anlass war der Streit zwischen einem Investor und der Finanzverwaltung über die Besteuerung der Erträge aus britischen Private Equity-Fonds. Aus Sicht des BFH handelt es sich hier um Erträge, die im Rahmen einer regelmäßigen gewerblichen Tätigkeit angefallen sind. Dies hat zur Folge, dass das Doppelbesteuerungsabkommen greift: Die Steuer wird in dem Land erhoben, in dem der Fonds mit seiner Betriebsstätte tätig ist, in Deutschland bleiben die Erträge somit steuerfrei.

Das Ganze kehrt sich um, wenn sich aus- oder inländische Investoren an einem hiesigen Private Equity-Fonds beteiligen. Bisher konnte der Fonds in Deutschland darauf hoffen, nicht als gewerblich angesehen zu werden, was insbesondere für die Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen vorteilhaft war. Den Steuervorteil sicherte ihm eine sehr großzügige Praxis der deutschen Finanzverwaltung. "Diese Praxis wird jetzt vom BFH aber grundlegend in Frage gestellt", erklärte der Bundesfinanzhof abschließend in seiner Presseerklärung (Link).

Das Urteil in gesamter Länge: juris.bundesfinanzhof.de