Unternehmensgründer müssen den Gürtel wohl bald enger schnallen: Der Gründungszuschuss der Bundesregierung wird im Rahmen des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ von bisher 1,8 Mrd. EUR auf 470 Mio. EUR pro Jahr gekürzt. Das hatte der Deutsche Bundestag bereits im Oktober beschlossen, der Bundesrat hatte ein Veto eingelegt, im anschließenden Vermittlungsverfahren war keine Einigung gefunden worden. Damit bleibt es bei den beschlossenen Regelungen. Außerdem wird der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss abgeschafft und stattdessen in eine Ermessensleistung umgewandelt. Die Laufzeit der Förderungen während der ersten Phase des Zuschusses in Form eines Arbeitslosengeldes I sowie eines Zuschusses von 300 EUR zur Sozialversicherung wird von bisher neun auf nunmehr sechs Monate verringert. Lediglich eine positive Änderung scheint es zu geben: die Verlängerung des Rechtsanspruchs auf Arbeitslosengeld I während der Gründungsphase von 90 auf 150 Tage. Gründer sollten sich daher beeilen, wenn Sie noch den Zuschuss nach altem Recht bekommen wollen: Der Bundesrat stimmt heute über das Gesetz ab, nach der Zustimmung des Bundespräsidenten könnte es innerhalb von zwei bis drei Wochen in Kraft treten.