Deutschland braucht hier ansässige Private Equity-Fonds

Nachteile bei Entscheidungskriterien
Zentrales Kriterium für einen Investor ist die Steuertransparenz des Fonds, denn Fonds ohne steuertransparente Struktur kommen für internationale Investoren nicht infrage.
Die Fonds werden selbst nicht besteuert, die Erträge aus den Investitionen fließen dem Investor direkt zu und werden von diesem entsprechend seiner individuellen Situation im Heimatland besteuert. Deutsche Private Equity-Fonds sind zwar in der Regel steuertransparent – aber nicht auf gesetzlicher Basis, sondern auf Basis einer Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2003. Darunter leidet die Rechtssicherheit für internationale Investoren, zugleich erhöht sich das Investitionsrisiko. Zudem verfügen deutsche Private Equity-Fonds aufgrund der Umsatzbesteuerung der Management- bzw. Geschäftsführungsvergütung der Fonds über einen Kostennachteil im Vergleich zum Ausland. Auch dies ist ein gewichtiges Entscheidungskriterium für institutionelle Investoren. Für die Existenzsicherung der Beteiligungsgesellschaften ist es aber unerlässlich, für neue Fonds namhafte, erfahrene Schlüsselinvestoren als „Leuchtturm“ zu gewinnen, um weitere Kapitalgeber aus dem In- und Ausland von einer Anlage zu überzeugen.

Existenzsicherung durch Emigration…
Die einzige Lösung sehen deutsche Beteiligungsgesellschaften bislang darin, neue Fonds nicht mehr in Deutschland aufzulegen, sondern im benachbarten Ausland. Mindestens ein Dutzend Gesellschaften gründeten mittlerweile Fonds mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1 Mrd. EUR im Ausland. Luxemburg, Frankreich oder Großbritannien bieten international anerkannte, an den Investorenanforderungen ausgerichtete Fondskonstrukte, denen fehlende gesetzliche Steuertransparenz oder Umsatzbelastung fremd sind. Deutsche Beteiligungsgesellschaften machen sich diesen Schritt nicht einfach, es handelt sich hierbei auch keineswegs um Steuersparmodelle. Vielmehr geht es um die Existenzsicherung der Beteiligungsgesellschaften, die ohne neue Fonds aus dem Markt verschwinden.

…ergibt unerwünschte Folgen
Die Verlagerung ins Ausland kann aber weder im Sinne der Politik noch im Sinne der Eigenkapitalfinanzierung deutscher Unternehmen sein, denn hieraus ergibt sich eine Reihe unerwünschter Folgen für den Standort Deutschland.

·         Die gerade für erfolgreiche Venture Capital-Investitionen erforderliche räumliche Nähe von Beteiligungsgesellschaft, Fonds und Zielunternehmen ist für einen aus dem Ausland operierenden Fonds schlechter zu realisieren.

·         Ausländische Fonds könnten ein gewisses Misstrauen bei Unternehmern auslösen. Private Equity lebt schließlich vom persönlichen Vertrauen zwischen Unternehmer und Investor.

·         Für Beteiligungsgesellschaften mit Auslandsfonds steigen die administrativen Kosten, weshalb einzelne Investments unterhalb einer minimalen Größenordnung möglicherweise unterbleiben. Gleichzeitig geht mit dem zunächst rein administrativen Schritt ins Ausland auch der Fokus auf Deutschland verloren. Ausländische Fonds besitzen naturgemäß eine internationalere Ausrichtung. Die Teams der Fondsmanager sind international besetzt, der Wissensaufbau für deutsche Teams ist eingeschränkter als bei einem klar auf deutsche Zielunternehmen ausgerichteten Fonds in Deutschland. Letztlich gewinnen ausländische Märkte für die betreffenden Beteiligungsgesellschaften an Bedeutung, der Anteil der Auslandsinvestitionen steigt und deutschen Unternehmen geht notwendiges Kapital verloren.

·         Die Errichtung von Fonds im Ausland entzieht dem Standort Deutschland Wertschöpfung, da die Ausgaben für Fondsverwaltung und Dienstleistungen hoch qualifizierter Berater im Ausland erfolgen. Im Ausland ansässige Fondsmanager zahlen natürlich auch dort ihre Steuern. Von diesen Beträgen erhält der deutsche Fiskus nichts.

·         Mit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie für Manager alternativer Investmentfonds (AIFM) wird es in Europa einen harmonisierten Regulierungsrahmen für Private Equity geben. Deutschland wird bis 2013 eine darauf basierende Aufsicht für deutsche Private Equity-Gesellschaften einführen. Fonds deutscher Beteiligungsgesellschaften, die im Ausland aufgelegt werden, fallen aber dann nicht mehr unter deutsche Regulierung.

  Fazit:
Bleiben die deutschen Private Equity-Gesellschaften im eigenen Land, hat dies Vorteile für Wirtschaft und Staat gleichermaßen. Leider sind die aktuellen rechtlichen Bedingungen nicht geeignet, die Verlagerung von Fonds ins Ausland abzuhalten. Die Folgen gehen zulasten des deutschen Private Equity-Standorts und der Finanzierungsmöglichkeit der deutschen Unternehmen.

Zur Autorin

Ulrike Hinrichs ist Geschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK), der Interessenvertretung der Private Equity-Branche in Deutschland. Diese umfasst Private Equity-Gesellschaften – von Venture Capital über Wachstumsfinanzierung bis zum Buyout-Bereich – sowie institutionelle Investoren, die in Private Equity investieren.