Deutscher Regierungsentwurf schadet Großanlagen
In Deutschland sieht der jüngste Kabinettsentwurf der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP eine massive Absenkung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ab dem 1. April 2012 vor. Die Absenkung soll dabei nicht wie bisher halbjährlich, sondern monatlich erfolgen. Die bisherigen Leistungsklassen für Dachanlagen werden zusammengefasst. Für Solarkraftwerke auf Freiflächen gibt es nur noch eine einheitliche Vergütungsklasse und keine Unterscheidung mehr zwischen den Plangebieten bzw. der Flächeneigenschaft. Die in der Praxis relevante Privilegierung von Konversionsflächen ist damit entfallen. Die einschneidendste Änderung betrifft jedoch die Kappung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei einer Leistung von 10 Megawatt, d.h., darüber hinausgehende Leistungen unterliegen nicht mehr der Förderung nach dem EEG. Damit sind die geplanten Großsolarkraftanlagen mit einer Leistung bis zu 350 Megawatt aus der Planungssicherheit herausgenommen – ihre Realisierungswahrscheinlichkeit ist damit infrage gestellt.
Die Übergangsregelung betrifft solche Anlagen, für die zwar bereits der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Änderungen des EEG vorliegt, jedoch muss die Inbetriebnahme (nach der neuen, verschärften Definition) vor dem 1. Juli 2012 erfolgen, wobei selbst in diesem Fall die Einspeisevergütung zu den nach dem 1. April 2012 geltenden Sätzen erfolgt. Diese Regelung dürfte verfassungswidrig sein.
Italien: weltweit höchste Einspeisevergütung
In Italien gab es im Jahr 2011 eine Reihe regulatorischer Neuregelungen, insbesondere nach dem sogenannten „Salva Alcoa (L. 128/2010)“, wonach Förderungen, die durch das „Conto Energia“, also das Energiekonto, gewährt wurden, auf den größten Teil der Solarkraftwerke ausgedehnt wurden, die im ersten Halbjahr 2011 in Betrieb gingen. Dass diese Einspeisevergütung zu den höchsten der Welt für Strom aus Solarenergie zählt, erklärt, warum der italienische Photovoltaikmarkt ein solch enormes Wachstum im Vergleich zu anderen Ländern gezeigt hat. Vor diesem Hintergrund erklärt es sich auch, dass neue Gesetze zur Begrenzung des Zubaus erlassen wurden, beispielsweise das „IV Conto Energia“. Kürzlich erst wurde die Liberalisierungsverordnung durch die neue italienische Regierung angestrebt, die sich allerdings noch im Gesetzgebungsverfahren befindet.
Die Novellen haben zum Ziel, Zubaubegrenzungen durch weitere Bedingungen zu bewirken, beispielsweise ein neues Register für Großkraftwerke durch die italienische Aufsichtsbehörde (GSE) und die graduelle Verringerung der Einspeisevergütung. Insbesondere Solarkraftwerke auf landwirtschaftlichen Flächen sollen nur noch von Einspeisetarifen profitieren, soweit sie eine Leistung von weniger als 1 Megawatt haben und höchstens 10% der Oberfläche durch das Solarkraftwerk überbaut werden. Zudem wird die Einspeisevergütung für Solarkraftwerke auf landwirtschaftlichen Flächen um 50% in den kommenden zwei Jahren reduziert.
Anreize für kleinere Projekte
Vor dem Hintergrund der veränderten Rechtslage gibt es eine Reihe neuer Anlagestrategien innerhalb des italienischen Photovoltaikmarkts, insbesondere im Hinblick auf das künftige „IV Conto Energia“. Daher werden sich neue Projekte vor allem auf Kraftwerke mit einer geringeren Leistung, auf Dachanlagen, Kraftwerke auf Industrie- oder Gewerbeflächen, Anlagen auf Gewächshäusern und Anlagen mit neuer Technologie konzentrieren. Zudem sollen ab dem 1. Januar 2013 weitere Anreize für den Eigenverbrauch des Anlagenbetreibers geschaffen werden, sodass insbesondere Verbraucher mit einem hohen Energiebedarf, wie z.B. landwirtschaftliche Betriebe und Industrieanlagen, stärker von dem Bau von Solarkraftwerken auf den Dächern ihrer Gebäude profitieren. Zudem gibt es eine weitere Förderung für Dachanlagen, die im Zuge einer Asbestsanierung oder durch Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern errichtet werden.
Vor dem Hintergrund des starken Preisverfalls von Solarmodulen und der Errichtungskosten durch die EPCs (Engeneering Procurement and Cronstruction, Anm. d. Red.) in den letzten zwei Jahren lässt sich sagen, dass die italienische Neuregulierung einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Einspeisevergütung und der Kostensenkung vorsieht, insbesondere für Dachanlagen mit einer Leistung von unter 1 Megawatt. Italienische Experten gehen davon aus, dass sich der IRR solcher Projekte sogar noch weiter erhöhen dürfte, soweit sich die Installationskosten weiter verringern.
Fazit:
Der neue Rechtsrahmen für den Solarmarkt in Italien wird die Entwicklung von kleineren Projekten fördern, die geringe Investitionen erfordern, aber sogar einen höheren IRR erwirtschaften, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Zudem steht zu erwarten, dass Investitionen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen stärker mit Gebäudesanierungsmaßnahmen verbunden werden, wie beispielsweise der Sanierung und Renovierung dieser Anlagen, um eine zusätzliche Energieeinsparung zu gewährleisten.
Zu den Autoren
Carlo Montella und Dr. Jörg Ritter sind Partner der Sozietät Orrick (www.orrick.com). Montella ist im Bereich Energie und Infrastruktur in der Niederlassung in Rom tätig, Ritter betreut vom Münchner Büro aus Kunden u.a. bei M&A-, Private Equity- und Venture Capital-Themen. Beide beraten auf internationaler Ebene im Bereich Solarenergie.