In seinem Papier, mit dem Steinbrück offenbar die Bundesregierung attackieren und sich als Kanzlerkandidat empfehlen möchte, schlägt er eine europaweite Bankenregulierung, einen Bankenrettungsfonds und die Eingrenzung bestimmter Kapitalmarktgeschäfte vor. Das Dokument enthält auch Aussagen zu Private Equity-Gesellschaften und ihren Verbindungen zum regulären Bankensektor. Steinbrücks Forderung lautet, die Kreditvergabe oder Beteiligung von Banken an Finanzinstituten, wie z. B. Hedge-Fonds oder Private Equity-Fonds zu verbieten.
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) wehrt sich gegen eine Zuordnung von Beteiligungsfonds in den Bankensektor und kritisiert, das Papier gehe „an der Realität vorbei“. BVK-Geschäftsführerin Ulrike Hinrichs schreibt in einer Mitteilung: „Wir sind enttäuscht über die Vorschläge von Herrn Steinbrück. Private-Equity-Häuser sind keine Schattenbanken, sondern stellen für Unternehmen vor allem im Bereich der Mittelstandsfinanzierung wichtiges Eigenkapital zur Verfügung“. Der BVK verweist zudem darauf, dass mit der AIFM-Richtlinie, die derzeit in deutsches Recht überführt wird, bereits eine Regulierung der Branche bestehe.