Voraussetzung: Wettbewerbsfähigkeit möglich
Mit dem neuen Insolvenzrecht lässt sich der Sanierungserfolg rechtssicher gestalten. Grundvoraussetzung ist die Wiederherstellung der Markt- und Wettbewerbsfähigkeit. Ist dies möglich – was sich ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen Aspekten entscheidet – erkennt der erfahrene Berater nach einem Blick auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sehr schnell, ob dies von einer bilanziellen Sanierung begleitet werden und wie viel Liquidität in der Insolvenz aus dem Unternehmen heraus generiert werden kann. Stimmen die Rahmenbedingungen und gelingt es dem Geschäftsführer, seine wichtigsten Gläubiger schon vor Eintritt in das Verfahren einzubinden, kann er beinahe rechtssicher ausschließen, dass das Verfahren in ein normales Insolvenzverfahren mündet.
Neuaufstellung in sechs Monaten
Vielmehr tritt er mit dem Tage der Insolvenzantragstellung in eine sogenannte Eigenverwaltung ein, die vollumfänglich die Handlungsfähigkeit bei der bisherigen Geschäftsführung belässt. An die Stelle eines Insolvenzverwalters tritt der Sachwalter, der ausschließlich Überwachungsfunktionen hat. Im Rahmen der Eigenverwaltung wird ein Insolvenzplan erstellt, der im Ergebnis die Bilanz bereinigt. Durch die dadurch erzielte Bereinigung der Passivseite wird die Eigenkapitalquote meist um 40 bis 70% verbessert. Das vor Antragstellung unterkapitalisierte Unternehmen ist nunmehr wieder mit ausreichendem Eigenkapital ausgestattet. Die notwendige Liquidität wird über Insolvenzgeld, Rückforderung gezahlter Umsatzsteuer und die Nichtzahlung von Altverbindlichkeiten bis zur Verfahrensaufhebung generiert. Bei einem Unternehmen mit 200 Mitarbeitern und 2 Mio. EUR Umsatz im Monat ergibt sich allein aus den ersten beiden Positionen eine Liquidität von fast 3 Mio. EUR. Zusätzliche Bankfinanzierungen sind jetzt nur noch selten erforderlich. Zwischen Antragstellung und Beendigung des Verfahrens vergehen weniger als sechs Monate. Das zu Beginn wertlose Unternehmen wird wieder werthaltig.
Vorteile für den Investor
Die geschilderte Option ist nicht nur aus Gesellschafter-, sondern auch aus Investorensicht interessant. Der herkömmliche Weg eines Erwerbs im Rahmen eines Asset Deals erfordert meist ein Vielfaches der Liquidität gegenüber einem Erwerb im Rahmen einer Insolvenzplanlösung. Der potenzielle Investor kann schon vor Antragstellung verbindliche Absprachen mit dem Insolvenzschuldner für den Fall treffen, dass der Insolvenzplan bestätigt wird, und sich die Befugnis zu einer Kapitalerhöhung einräumen lassen, um auf diesem Wege die Mehrheit oder gar alle Anteile zu übernehmen.