Der Gesetzesentwurf enthält einige Verbesserungen für die Private Equity-Industrie gegenüber dem Diskussionsentwurf von Juli dieses Jahres. So wurde u.a. die Liste der zulässigen Investitionsgegenstände um die Anlageklasse Private Equity erweitert. Die Grenze zur Aufnahme von Fremdkapital wurde von 30 auf 60% angehoben. Neben den Kategorien des „professionellen“ und des „nichtprofessionellen“ Anlegers wurde die Kategorie des „semi-professionellen Anlegers eingeführt. Somit bleibt die Assetklasse auch künftig für Investoren wie Stiftungen, Family Offices oder Verbände zugänglich. Auch Fondsmanager könnten gemäß des Gesetzesentwurfs weiterhin in ihre eigenen Fonds investieren.
Diese Verbesserungen hatten die Private Equity-Industrie und ihre Verbandsvertreter nach Bekanntwerden des Diskussionsentwurfs im Sommer gefordert. Dementsprechend positiv fallen die ersten Reaktionen aus der Branche aus. „Wir begrüßen den heutigen Kabinettsbeschluss“, sagte Matthias Kues, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK, www.bvkap.de). Mit dem KAGB werde erstmals ein einheitliches Regelwerk für Alternative Investmentfonds und ihre Manager geschaffen. „Für alle Beteiligten, auch für die deutsche Private Equity-Branche, bedeutet dies ein Mehr an Rechtssicherheit“, so Kues. Auch Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des Verbands Geschlossene Fonds (VGF, www.vgf-online.de) lobte: „Die Veränderungen zum Diskussionsentwurf waren notwendig und sind gut für den Fondsstandort Deutschland.“ An den neuen Rahmenbedingungen, so Romba, hingen volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen und Arbeitsplätze.
Beide Verbände sehen jedoch weiteren Nachbesserungsbedarf. Insbesondere bei den Übergangsregelungen gebe es „noch einiges zu tun“, sagte Romba vom VGF. BVK-Vorstand Kues mahnte Korrekturen beim AIFM-Steueranpassungsgesetz an, vor allem bei den vorgeschlagenen Regeln für sog. Kapital-Investitionsgesellschaften und ihre Anleger. „Es muss verhindert werden, dass die konstruktive Entwicklung beim AIFM-Umsetzungsgesetz durch neue steuerliche Regelungen konterkariert wird“, warnte Kues.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, bis Juli 2013 die Alternative Investment Fund Managers (AIFM)-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, die eine Regulierung alternativer Investmentfonds und deren Einbeziehung in den vollregulierten sogenannten „weißen“ Kapitalmarkt vorgibt.