Die möglichen Exit-Erlöse lassen sich in drei Bereiche unterteilen: Zuerst erhalten die Investoren ihr eingesetztes Kapital (verzinst, vervielfacht, wie auch immer) zurück. Sollte der Exit-Erlös nur diesen Bereich (ganz oder teilweise) abdecken, ist die Verteilung einfach zu berechnen. Sollte der Exit-Erlös so groß sein, dass jeder Investor besser fährt, wenn er seine Vorzugsaktien in Stammaktien wandelt und damit auf seine Erlöspräferenz verzichtet, gestaltet sich die Erlösverteilung auch wieder sehr einfach. Bewegt sich der Exit-Erlös jedoch in dem Bereich dazwischen, kann die konkrete Berechnung der Verteilung zu erheblichen Problemen führen, wenn nicht der richtige Rechenansatz verfolgt wird. In diesem Bereich ist es also dem Exit-Erlös nicht mit dem bloßen Auge anzusehen, ob für einen Investor die Stammaktien oder die Vorzugsaktien den höheren Erlös bringen.
Wandelentscheidung birgt Rückkopplungseffekt
Eine wesentliche Aussage in diesem Zusammenhang ist, dass die Wandelentscheidung einer Aktienklasse die Entscheidung einer anderen Aktienklasse nicht beeinflusst, auch wenn ein Halter von Anteilen der Serie A den Erlös pro Stammaktie schmälert, wenn er wandelt – unterstellt, dass er durch die Wandlung mehr erhält, als wenn er bei seinen Vorzugsaktien bleiben würde. Ein Rückkopplungseffekt ist also vorhanden. Genau aufgrund dieses Rückkopplungseffektes gibt es Verträge in USA, in denen sich die Investoren vor der Erlösverteilung entscheiden müssen, ob sie bei ihren Vorzugsaktien bleiben oder wandeln. Damit ist zwar eine klare Rechenmethode definiert, jedoch kann kein Investor beurteilen, ob er die optimale Entscheidung für sich gefällt hat, bevor er die Entscheidung der übrigen Investoren kennt. Daher muss ein sinnvolles Rechenverfahren die Bedingung erfüllen, dass es exakt bei dem Exit-Erlös auf Wandlung der entsprechenden Aktienklasse springt, wenn dadurch der Ertrag der entsprechenden Aktienklasse steigt. Weiterhin muss es natürlich ab dem Punkt, an dem der „letzte“ Investor auf Wandlung springt, genau zu einer Pro-rata-Verteilung führen, bezogen auf die Anteile, die die jeweiligen Gesellschafter an dem verkauften Unternehmen halten.