Standortvorteil Hochschule

Bessere Rahmenbedingungen für Spin-offs aus der Wissenschaft

Alexander Hartleib, Dornbach GmbH
Alexander Hartleib, Dornbach GmbH

Bildnachweis: Dornbach GmbH.

Ein qualitativ hochwertiges Hochschulumfeld ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Gründungsgeschehen an einem Standort. Hochschulen unterstützen Gründer und Start-ups mit Wissen, Ressourcen und Kontakten. Aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Wissens- und Technologietransfer müssen stimmen – und hier bewegt sich gerade einiges.

Deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen stehen weltweit für Spitzenleistungen in der Forschung. In jüngster Zeit ist auch die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs-ergebnissen verstärkt in den Fokus von Hochschulen, Unternehmen und Start-ups gerückt. Dazu tragen mehrere aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen bei.

Bundespolitischer Rückenwind für Spin-Offs

Im Juli 2022 hat die Bundesregierung ihre Start-up-Strategie vorgestellt. Diese enthält einen Maßnahmenkatalog, der Spin-offs aus der Wissenschaft fördern soll. Neben der Stärkung verschiedener Förderprogramme soll die Übertragung von geistigem Eigentum (IP) erleichtert werden. Dazu gehören die Umsetzung von Standardlösungen für den IP-Transfer sowie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für mehr Transparenz und zur Vermeidung von Streitigkeiten. Die Maßnahmen sind allesamt zu begrüßen, aber erst ihre konkrete Umsetzung wird zeigen, welche Impulse sie für Spin-offs geben können. Ein weiteres Projekt der Bundesregierung ist die Gründung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI), die insbesondere Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie kleine und mittlere Universitäten unterstützen soll. Ein im April 2022 veröffentlichtes Eckpunktepapier enthält erste Überlegungen zu Aufgaben und Struktur der DATI, bleibt aber noch vage.

Modernisierung der Hochschulgesetze

Konkreter wird es auf Länderebene. Vorreiter ist Bayern mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz. Darin wird die Förderung des Wissens- und Technologietransfers ausdrücklich zur Hochschulaufgabe erklärt und die Beteiligung von Hochschulen an privaten Unternehmen erlaubt. Für Unternehmensgründungen sollen die Hochschulen Räume, Labore, Geräte und sonstige Infrastruktur kostenlos oder vergünstigt bereitstellen. Am 31. Mai 2023 hat der Sächsische Landtag zudem ein neues Hochschul-gesetz verabschiedet, das ebenfalls den Wissens- und Technologietransfer als Aufgabe von Hochschulen betont. Es liegt nun an den Hochschulen, die neuen hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen sinnvoll zu nutzen.

IP for Shares – Ein innovatives Modell im Technologietransfer

Bei Ausgründungen aus dem universitären Umfeld sind Start-ups häufig auf Patente und sonstiges IP der Hochschule angewiesen. Für den IP-Transfer stehen traditionell zwei Modelle zur Verfügung: die Lizenzierung oder der Verkauf von IP an das Start-up. In beiden Fällen sind Zahlungen an die Hochschule  zu leisten, die gerade in der Frühphase eine erhebliche Belastung für das Start-up darstellen. Investoren sehen die Liquiditätsbelastung oft kritisch, was die Finanzierungsfähigkeit des Start-ups gefährdet. Aber auch hier gibt es Innovationen. So hat die Technische Universität Darmstadt im Jahr 2022 erstmals das Transfermodell „IP for Shares“ umgesetzt. Dabei wird das IP an das Start-up übertragen, und die Hochschule erhält im Gegenzug eine sogenannte virtuelle Beteiligung. Damit wird die Hochschule zwar nicht Gesellschafterin, aber durch eine schuldrechtliche Vereinbarung wirtschaftlich wie eine solche gestellt, indem sie an Gewinnen und Exit-Erlösen partizipiert. Dies hat für beide Seiten Vorteile: Das Start-up wird nicht durch Lizenzoder Kaufpreiszahlungen belastet. Die Hochschule muss ihre „Beteiligung“ nicht aktiv administrieren, da die virtuelle Beteiligung kein Stimmrecht gewährt. Erwähnt sei noch das Projekt „IP-Transfer 3.0“ der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIN-D). Gemeinsam mit mehreren Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll das Modell „IP for Shares“ erprobt und weiterentwickelt werden. Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein.

Fazit

Die aktuellen Entwicklungen beim Wissens- und Technologietransfer sind vielversprechend. Insbesondere neue Transfermodelle wie „IP for Shares“ haben das Potenzial, dem Gründungsgeschehen an deutschen Hochschulen weitere Impulse zu geben.

Zum Autor:

Alexander Hartleib ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Dornbach GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft (Hamburg) mit den Beratungsschwerpunkten Corporate, M&A und Venture Capital.