Steuern sparen in der Unternehmensnachfolge

Welchen Einfluss die Unternehmensstruktur auf die Besteuerung der Nachfolgeplanung hat.

Lennard Paul Naumann, Senior Partner valuniq
Lennard Paul Naumann, Senior Partner valuniq

Bildnachweis: valuniq.

99% aller Unternehmen in Deutschland gehören zum Mittelstand. Er ist damit bekanntermaßen die tragende Säule unserer Wirtschaft. Umso alarmierender ist es, dass die 3,5 Millionen Mittelständler tief in der Krise stecken. Doch hier geht es nicht um aktuelle konjunkturelle Herausforderungen. Die Zahl der Unternehmen ohne Nachfolger wächst. 2023 dachten 28 Prozent der Firmeninhaber über die Schließung ihres Unternehmens nach – noch einmal drei Prozent mehr als im Vorjahr. Der häufigste Grund ist das Fehlen eines Nachfolgers. Damit steht nicht nur die Zukunft des eigenen Lebenswerks auf dem Spiel, sondern es sind auch Arbeitsplätze gefährdet.

Unternehmensstruktur als Hebel für den Unternehmenserfolg

Doch auch, wenn es Nachfolger gibt, sind viele Unternehmen schlecht vorbereitet. Insbesondere die Firmenstruktur ist nicht darauf ausgerichtet. Die frühzeitige Anpassung der Unternehmensstruktur ist ein oft unterschätzter, aber entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg. Je früher Unternehmer mit der Planung beginnen, desto leichter lassen sich Herausforderungen meistern. Ganz gleich, ob die Übergabe innerfamiliär oder an extern erfolgen soll, die Unternehmensstruktur trägt einen großen Teil dazu bei, möglichst steuer- und kostenoptimiert zu erfolgen.

Die Holdingstruktur ist häufig eine vorteilhafte Wahl. Denn die offene Gestaltung des § 8b KStG lässt auch für mittelständische Unternehmen Raum für eine steuerliche Gestaltung, die auch Unternehmen wie Siemens oder BMW nutzen. Eine Holdinggesellschaft besitzt (meist 100 Prozent) Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften und sitzt wie ein Dach über den operativen Unternehmen. Obwohl sie bereits Mitte der 90er Jahre etabliert wurde, wird sie jedoch bis heute viel zu wenig genutzt.

Gewinnversteuerung beim GmbH-Verkauf

Beim Verkauf eines Unternehmens macht es beispielsweise steuerlich einen erheblichen Unterschied, ob eine natürliche Person das Unternehmen verkauft oder, ob eine Kapitalgesellschaft wie eine Holding-GmbH dies tut. Als natürliche Person müssen 60 Prozent der Veräußerungsgewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Der Verkauf aus der Holding ist hier deutlich attraktiver. Denn Veräußerungsgewinne, die eine Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Kapitalgesellschaft erzielt, bleiben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Kapitalgesellschaft nach § 8b KStG außer Betracht. Jedoch gelten im Gegenzug 5 Prozent des Veräußerungsgewinns als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. Im Ergebnis sind somit 95 Prozent des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Unter dem Strich bleibt eine Versteuerung mit etwa 1,5 Prozent Körperschafts- und Gewerbesteuer.

Die Holding bietet allerdings auch vorab schon Vorteile. In einer Kapitalgesellschaft entstehen nämlich schnell Gewinnvorträge, die nicht durch liquide Mittel gedeckt sind.
Ein Beispiel: Eine Druckerei schafft mit den Unternehmensgewinnen eine neue Druckerpresse an. Die Liquidität ist nach dem Kauf direkt weg. Die steuerliche Abschreibung erfolgt jedoch über die nächsten drei Jahre. Das hat zur Folge, dass der Gewinn im Anschaffungsjahr nicht voll um das Investment geschmälert wird. In den Büchern steht also weiterhin ein Anteil des Gewinns – wenn dieser nicht ausgeschüttet wird als Gewinnvortrag. Wenn jetzt das Unternehmen verkauft werden soll, hat der Verkäufer kaum eine Möglichkeit, das Geld aus dem Unternehmen zu entnehmen. Die Holding ermöglicht ein deutlich besseres Gewinn-Management und vermeidet bzw. reduziert diese Gewinnvorträge.

Familieninterne Nachfolge durch Familienholding

Viele Unternehmer möchten ihr wertvolles Lebenswerk allerdings in der Familie halten. Laut KfW Research 2024 beabsichtigen etwa 57 Prozent der Altinhaber, ihr Unternehmen an ein Familienmitglied zu übergeben. Die familieninterne Übergabe wirkt oft unkomplizierter als ein Verkauf, erfordert aber ebenfalls sorgfältige Planung.

Denn auch hier kommt wieder die Holding-Struktur ins Spiel. Denn mit einer Holding können Unternehmensanteile einfacher und flexibler übertragen werden, ohne dass unmittelbar die operative Kontrolle über das Unternehmen verändert werden muss. So lässt sich sehr frühzeitig unter Ausnutzung steuerlicher Freibeträge das Familienunternehmen nachfolgetechnisch regeln.

Mit Weitsicht das Lebenswerk erhalten

Insgesamt bietet die Gründung einer Holding-GmbH erhebliche steuerliche und organisatorische Vorteile bei der Übertragung von Unternehmensanteilen im Rahmen der Nachfolgeplanung. Sie ermöglicht eine langfristig optimierte Planung und den Erhalt des Unternehmens als wirtschaftliche Einheit. Unabhängig davon, ob die Nachfolge innerhalb der Familie oder durch den Verkauf an Dritte erfolgt – die richtige Unternehmensstruktur legt das Fundament für einen erfolgreichen Übergang. Um die maximalen Vorteile zu nutzen, sollten Sie eine individuelle Beratung durch Unternehmens- und Steuerberater sowie Rechtsanwälte in Anspruch nehmen.

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Über den Autor:
Lennard Paul Naumann ist Senior Partner der Valuniq AG und Geschäftsführer der Valuniq Business Consulting. Er berät mittelständische Unternehmen im Tagesgeschäft und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmensstrukturen.