Die aktuelle Umsetzung der CSRD-Richtlinie hebt die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein neues Niveau: Zukünftig gelten weitaus umfangreichere, durch die detaillierten ESRS-Berichtsstandards zudem normierte Berichtspflichten, die vom Abschlussprüfer zu prüfen sind und Teil des Lageberichts werden.
Die inhaltliche und formale Aufwertung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Corporate Social Responsibilty Directive (CSRD) führt dazu, dass sie auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung stehen wird. Diese Entwicklung fordert auch Private Equity – und zwar selbst dann, wenn Portfoliounternehmen von der Neuregelung (noch) nicht erfasst sind. Zum einen ist nämlich vorgesehen, den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen
sukzessive zu erweitern, zum anderen absehbar, dass sich die Regeln der CSRD und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu einem faktisch allgemeinverbindlichen Standard entwickeln werden. Diese Entwicklung wird getrieben durch Informationsanforderungen von (B2B-)Kunden, die ihrerseits berichtspflichtig sind, und Banken, die vermehrt (auch) Nachhaltigkeitskriterien als Bonitätsindikatoren heranziehen und beim Zinssatz positiv berücksichtigen.
CSRD – Ein weiterer Hebel zur Wertsteigerung
Private Equity hält damit einen weiteren Hebel zur Wertsteigerung in der Hand: Konsequente Nachhaltigkeitsberichterstattung steigert den Wert eines Portfoliounternehmens und mindert zudem Risiken. Private Equity ist hier bestens positioniert, auf Nachhaltigkeit zu dringen und gewünschte Maßnahmen auch durchzusetzen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung kann nicht länger eine als eher lästig empfundene Pflichtübung noch eine übertriebene PR-Aktion sein: Ersteres wird von Kunden, Kreditgebern und weiteren Stakeholdern nicht mehr (lange) akzeptiert, Letzteres kann schnell richtig teuer kommen, wenn vollmundige Bekenntnisse zur Nachhaltigkeit nicht belegbar sind und als „Greenwashing“ entlarvt und sanktioniert werden.
Welche Anforderungen stehen bei der effizienten und effektiven Anwendung im Fokus?
Formal sollte sich die Berichterstattung an den Anforderungen der CSRD und den ESRS orientieren. Nun eilt der CSRD der Ruf voraus, erheblichen bürokratischen Aufwand zu verursachen und umfangreiche Berichte zu befördern. Das ist durchaus richtig – allerdings auch meist auf eine Schwäche bei der Anwendung zurückzuführen. Ausufernde Berichte entstehen, wenn die „Wesentlichkeitsanalyse“ – das Herzstück bei der Umsetzung der CSRD – nicht stringent durchgeführt wird und so zu viele Nachhaltigkeitsindikatoren den Weg in den Bericht finden, die dann alle gemessen, bewertet und geprüft werden müssen. Besser ist es, anhand objektiver und gerichtsfest dokumentierter Kriterien diejenigen Indikatoren zu identifizieren, auf die das Unternehmen tatsächlich Einfluss nehmen kann („impact materiality“) beziehungsweise von denen es wesentlich betroffen sein kann („financial materiality“). Die Konzentration auf das Wesentliche reduziert nicht nur Aufwand – wohl wichtiger noch: Konzentration erhöht die Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsarbeit. Zugleich wird das Risiko reduziert, zukünftige unternehmerische Entscheidungen unnötig zu belasten. Zu bedenken ist nämlich, dass alle als „wesentlich“ eingestuften Indikatoren bei zukünftigen Entscheidungen explizit berücksichtigt werden müssen.
Fazit
Die Herausforderung ist Private Equity wohl vertraut: das Wesentliche zu identifizieren und dieses konsequent umzusetzen. Private Equity kann auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung wertvolle Impulse geben!
Über den Autor:
Prof. Dr. Thorsten Grenz ist Aufsichtsrat mehrerer Unternehmen, langjährig erfahrener CEO und CFO in privaten und börsennotierten Unternehmen, Honorarprofessor für Betriebswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie geschäftsführender Gesellschafter einer Beteiligungs- und Beratungsgesellschaft in Berlin.