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Nur wenn wegen der hohen Ausfallraten eine ausreichende Zahl an Startups an den Start geht, kann sich eine breite Startup Szene entwickeln. Für diese Breite spielen Business Angels die zentrale Rolle: Drei Viertel der Finanzierungen von Startups in der Frühphase werden in Deutschland von ihnen gestemmt.
In der letzten Legislaturperiode wurde die Förderung von Angel Investments in der
Frühphase zurückgeführt. Bestes Beispiel ist der Rückbau des INVEST-Zuschusses.
Aufgrund der verschlechterten Rahmenbedingungen für ihr Engagement orientieren sich
viele Angel Investorinnen und Investoren jetzt um. Sie investieren vermehrt im Ausland oder in anderen Asset-Klassen. Im Gegensatz zu Venture Capital Fonds können sie das jederzeit tun und sind nicht an Anlagekonditionen gebunden.
Um die Frühphasenfinanzierung nicht austrocknen zu lassen und das Vertrauen in eine
nachhaltige Unterstützung von Angel Investments wieder herzustellen, hat BAND der neuen
Koalition folgende Verbesserungen vorgeschlagen.
- Die Pflicht, die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen in einem notariellen Vertrag
beurkunden zu müssen (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG), gehört abgeschafft und ist
beispielhaft für überbordende Bürokratie. Dieses Relikt aus dem 19. Jahrhundert
gibt es nur in Deutschland. Es erschwert Eigenkapitalfinanzierungen, ist
zeitaufwändig und für die Startups mit oft erheblichen Kosten verbunden. - Das bewährte Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ wurde in den
letzten beiden Jahren auf ein Minimum von 15% Förderanteil reduziert, das
Gesamtvolumen der Investments pro Business Angel wurde stark begrenzt und
Anschlussinvestitionen wurden von der Förderung ausgeschlossen. Dadurch wird
Angel-Erfahrung, die für Startups besonders wichtig ist, bestraft. Es sollte zu den
früheren Konditionen der INVEST-Förderung zurückgekehrt werden. - Sobald weitere Finanzierungsrunden stattgefunden haben, ist es oft sinnvoll, wenn
Angels ihre Beteiligung im Rahmen eines Secondaries veräußern können. So
können sie die Erlöse schneller für erneute Investments in der Frühphase nutzen.
Für Secondaries gibt es in Deutschland bislang keine ausreichenden
Marktstrukturen. Der Staat sollte daher den Aufbau solcher Programme
unterstützen. - Der Bund sollte nach dem Muster des ausgelaufenen „European Angels Funds“,
einen Co-Investment Fonds aufbauen, der gemeinsam mit Business Angels unter
gleichen Bedingungen investiert. Vorteil wäre ein geringer Personalaufwand des
Fonds, weil der Business Angel die Beteiligung managt, und Business Angels
können ihrerseits das Finanzierungsvolumen für das Startup erhöhen. - Das deutsche Steuerrecht ist nicht auf die Problematik ausgerichtet, dass
einerseits Beteiligungen an einer GmbH – anders als Aktien – nicht fungibel sind
und andererseits die Geschäftsentwicklung junger Startups einem ständigen
Wechsel unterworfen ist. Die Folge ist, dass der Erwerb, die Übertragung oder
Vererbung einer solchen Beteiligung mit teilweise massiven steuerlichen Risiken
verbunden sind.
- Die “Dry Income”-Problematik in derartigen Kontexten muss gelöst werden:
Steuern auf Anteile sollten erst im Zuge eines Liquiditätsereignisses fällig werden,
denn erst dann sind sie verlässlich werthaltig. - Parallel dazu sollte eine Steuerrichtlinie zur Bewertung von Startup-Anteilen den
risikobehafteten Interpretationsspielraum hinsichtlich des geldwerten Vorteiles bei
einer Zuteilung von Anteilen aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
eliminieren.
6. Angels, die als natürliche Personen investieren, versteuern Veräußerungserlöse im
Wege des Teileinkünfteverfahrens zu 60% mit ihrem persönlichen Steuersatz
beziehungsweise im Rahmen der Abgeltungssteuer mit 25%. Dies betrifft etwa die
Hälfte der Business Angels in Deutschland. Mit einem steuerlichen Roll-over sollte
ein Anreiz zum Re-Investment von Exiterlösen in Startups geschaffen werden.
Durch eine Anpassung des § 6 Abs. 10 EStG sollte die Besteuerung eines
Veräußerungserlöses aus einer Beteiligung an einem Startup gestundet werden,
wenn und soweit ein Business Angel als natürliche Person die Veräußerungserlöse
innerhalb von drei Jahren erneut in ein innovatives Startup im Sinne der INVEST-
Richtlinie investiert. Die Stundung würde mit dem Ende der neu eingegangenen
Beteiligung beendet werden.

Fazit
Der Business Angels Markt tritt, das zeigen unsere Befragungen, nach dem Rückgang
2023 auch 2024 auf der Stelle. Es wird höchste Zeit, dass die politischen
Rahmenbedingungen wieder besser werden.
Über die Autoren:
Dr. Ute Günther und Dr. Roland Kirchhof sind der Vorstand der Business Angels Deutschland (BAND). Der Verband organisiert die deutschen Angels-Netzwerke, betreibt Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit und fördert die Professionalisierung und Forschung der Szene in Deutschland.