„Sehr geehrte Bundesregierung,
in den letzten Monaten ist das Interesse für Crowdfunding als neues Finanzierungsmodell für junge Unternehmen sehr stark gestiegen. Immer mehr Privatpersonen beteiligen sich ab kleinen Beträgen über Seedmatch an Startups und die Zahl der Unternehmen, die sich per Crowdfunding finanzieren wollen, steigt enorm: Seit dem Start von Seedmatch im August 2011 wurden neun Unternehmen erfolgreich finanziert. Über 800.000 Euro wurden so für die Startups von Privatpersonen zusammengetragen. Die Zahl der registrierten User ist auf über 5.000 angestiegen. Somit pitchen Startups derzeit bei rund 5.000 registrierten Investoren, wodurch sich die Investmentdynamik in nur wenigen Monaten rasant erhöht hat. Das Startup easyCARD benötigte gerade einmal 87 Minuten von ursprünglich angesetzten 60 Tagen, um den Maximalbetrag von 100.000 Euro einzusammeln. Das Interesse an den Beteiligungen an den Startups ist derzeit so hoch, dass letztlich auch ein Mehrfaches des Maximalbetrags von 100.000 Euro zusammengekommen wäre.
In den letzten Monaten kamen sehr viele Anfragen von Startups und jungen High-Tech-Unternehmen auf Seedmatch zu, die diesen neuen Weg der Unternehmensfinanzierung gehen wollen. Viele benötigen aber Beteiligungskapital von weit über 100.000 Euro, um sinnvoll ihr Unternehmen aufbauen zu können. Doch leider ist ein öffentliches Crowdfunding ohne zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Gründer durch das Verkaufsprospektgesetz auf 100.000 Euro limitiert: „Ausgenommen von der Prospektpflicht sind nur: … Angebote, bei denen von derselben Vermögensanlage im Sinne des Absatzes 1 nicht mehr als 20 Anteile angeboten werden oder bei denen der Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile insgesamt 100.000 Euro nicht übersteigt oder bei denen der Preis jedes angebotenen Anteils mindestens 200.000 Euro je Anleger beträgt,…“ (§ 8f Abs. 3 VerkProsG).
Durch eine Anpassung dieser Rahmenbedingungen könnten in Deutschland dank Crowdfunding mehr zukunftsweisende Unternehmen mit Kapitalbedarf über 100.000 Euro ihre Unternehmenskonzepte umsetzen und somit nachhaltig die deutsche Wirtschaft voranbringen sowie neue Arbeitsplätze schaffen. Als Crowdfunding-Plattform brauchen wir für die Vermittlung der Startups weder Steuergelder noch Förderprogramme, sondern finanzieren uns über Erfolgshonorare aus dem eingesammelten Kapital. Im Interesse unserer Gründer und einer dynamischen Gründerkultur plädieren wir deswegen für:
Weniger bürokratische Hürden: Bisher stehen die Startups durch das Verkaufsprospektgesetz bei einer Finanzierung per Crowdfunding über 100.000 Euro vor enormen bürokratischen und finanziellen Hürden. Die Kosten für die Erstellung eines Verkaufsprospektes betragen mindestens 12.000 Euro und meistens deutlich mehr. Mit der Erstellung und Prüfung vergehen mindestens zwei Monate, die dem Startup zusätzlich aufgebürdet werden. Für Finanzierungen in Höhe von 150.000 Euro oder 200.000 Euro ist dieser Aufwand unverhältnismäßig hoch und erzeugt eine Finanzierungslücke bei Startups mit einem Kapitalbedarf in dieser Größenordnung. Diese Kluft sollte geschlossen werden, damit auch Projekte mit einem Kapitalbedarf von über 100.000 Euro eine Chance bekommen, sich unkompliziert per Crowdfunding finanzieren zu lassen. Eine Vereinfachung bei der Erstellung des Verkaufsprospekts, eine schnellere Prüfung durch die BaFin oder ein Verzicht auf die Prospektpflicht bei einem Crowdfunding bis 1 Mio. Euro wären die Voraussetzung.
Zulassungsvoraussetzungen für Crowdfunding-Plattformen: Beim Crowdfunding unterstützen Privatpersonen junge Unternehmen mit kleinen, nicht existentiellen Beträgen und fördern damit nachhaltig die Innovationskultur an der Stelle, wo sich die Banken stark zurückhalten. Um einen Qualitätsstandard einzuführen, fordern wir vernünftige Zulassungsvoraussetzungen für Crowdfunding-Plattformen, die Beteiligungen an Startups mit einem Kapitalbedarf über 100.000 Euro vermitteln. Damit soll der Missbrauch seitens der Betreiber verhindert werden. Zum Schutz der Investoren wäre auch eine Limitierung von Einzelinvestments z.B. auf eine Höhe von je max. 1.000 Euro möglich. Nur so kann auch die Crowd durch die Vielzahl der Investoren für die jeweiligen Startups gesichert werden. Die Zulassungsvorrausetzungen für die Plattformen sollten sich aber in einem Rahmen bewegen, der verhältnismäßig und zeitgemäß ist.
In den USA wurden derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für Finanzierungen über die Crowd bis 1 Mio. bzw. 2 Mio. Dollar mit dem Crowdfunding Act als Teil des „JOBS“ Act (Jumpstart our Businesses) geschaffen und stehen kurz vor dem Inkrafttreten. In europäischen Nachbarländern, wie beispielweise der Schweiz und England sind Finanzierungen per Crowdfunding über 100.000 Euro bereits heute mit geringerem Aufwand möglich. Es ist wichtig, dass Deutschland in Zukunft sich als ein Land etabliert, in dem junge, innovative Unternehmer beste Bedingungen finden, ihr Unternehmen aufzubauen und zu finanzieren und Deutschland nachhaltig als zukunftsweisenden Wirtschaftsstandort stärken. Aus diesem Grund setzen wir uns auch in Deutschland für eine Erleichterung für Startups bei Finanzierungen über 100.000 Euro per Crowdfunding ein.
Deutschland sollte in diesem Punkt eine Vorreiterrolle einnehmen und nicht zulassen, dass innovative und in Forschungseinrichtungen mit deutschen Steuergeldern finanzierte Geschäftsmodelle aus Finanzierungsgründen abwandern. Denn hierzulande gibt es jede Menge Tüftler und Erfinder, deren Innovationen nicht selten an einer ausreichenden Finanzierung scheitern. Geben wir ihnen zusammen ein Chance, sich am Markt zu beweisen.
Mit besten Grüßen,
Jens-Uwe Sauer“
Zum Autor:
Jens-Uwe Sauer ist Geschäftsführer der Seedmatch GmbH (www.seedmatch.de). Das Start-up aus Dresden ist eine Online-Plattform, die seit August 2011 erstmalig in Deutschland Crowdfunding für jungeUnternehmen anbietet.