Gebühren von Privatanleger-Dachfonds

Dreigeteilte Gebührenstruktur

Die Gebührenstruktur eines Private Equity-Fonds setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Zu Beginn der Fondslaufzeit fallen einmalige Kosten u.a. für Konzeption, Marketing und Vertrieb an. Das Management erhält zudem über den kompletten Lebenszyklus des Fonds hinweg eine laufende Vergütung. Um die Interessen der Anleger und die der Fondsmanager in Einklang zu bringen, erhält das Management drittens eine Erfolgsbeteiligung, die von der Höhe der Rückflüsse abhängt und unterschiedlich ausgestalten sein kann. Neben den Gebühren kommen jedoch noch weitere Kosten auf den Anleger zu: Er bezahlt nämlich nicht nur das Management des von ihm gezeichneten Dachfonds, sondern muss auch für die Vergütung der Zielfondsmanager aufkommen. Durch die doppelte Kostenstruktur schrumpft die Rendite – der Preis, den der Anleger für eine breite Diversifizierung in Kauf nehmen muss. Bei den Kosten auf Zielfondsebene müssen die Anleger auf das Dachfondsmanagement vertrauen, das die Renditeerwartungen fest im Blick haben sollte. Entscheidend sind daher die Gebühren auf Dachfondsebene, die von Anbieter zu Anbieter variieren.

Unterschiedliche Anfangskosten

Zu den einmaligen Gebühren auf Dachfondsebene, die gleich am Anfang erhoben werden, zählt das Agio. Dieser Ausgabeaufschlag beträgt bei Private Equity-Dachfonds derzeit üblicherweise um die 5% der Investitionssumme, bei Ratensparmodellen liegt er teilweise etwas höher. Vom gesamten platzierten Kapital abgezogen werden in der Regel Gebühren für Marketing und Vertrieb, die jede Fondsgesellschaft unterschiedlich ansetzt und die üblicherweise zwischen 10 und 16% liegen. So berechnet beispielsweise die Unicredit-Tochter Wealthcap für den aktuell in der Platzierung befindlichen Dachfonds Wealthcap Private Equity 15 3% des Kommanditkapitals als Provision für die Eigenkapitalvermittlung. Hinzu kommt eine Konzeptionsgebühr in Höhe von 5,88%. 13,88% des gesamten Fondsvolumens stehen damit nicht mehr für Investitionen zur Verfügung. Beim Sekundärmarkt-Dachfonds BVT-CAM Private Equity Global Fund IX, den das Münchner Emissionshaus BVT gerade anbietet, werden 1% des Kommanditkapitals für die Fondskonzeption fällig, 2,25% für die Prospektierung und das Marketing und 3,9% für die Eigenkapitalvermittlung. Für Rechts- und Steuerberatung werden außerdem 0,35% erhoben. Die Anfangskosten liegen damit bei insgesamt 7,5%.

Management Fee und Hurdle Rate

Vielschichtig wird es meist auch bei den laufenden Kosten – hier führen die oft komplizierten Gesellschafterstrukturen häufig zu unterschiedlichen Vergütungsansprüchen. Das Fondsmanagement erhält üblicherweise jährlich eine Vergütung von 1 bis 2% des gezeichneten Kapitals. Beim Wealthcap Private Equity 15 sind es beispielsweise 1%. Zusätzlich erhalten aber auch die Treuhandkommanditistin und die Komplementärin eine jährliche Vergütung von 2.500 USD pro Jahr bzw. einmalig 25.000 USD. Bei dem von Wealthcap angestrebten Gesamtvolumen von 20 Mio. USD sind das allerdings Peanuts. Wichtiger für den Anleger sind die performanceabhängigen Gebühren: Im Erfolgsfall steht dem Management eine Beteiligung an den erwirtschafteten Gewinnen zu. Sobald das eingezahlte Kapital und eine bestimmte festgelegte Mindestrendite zurückgeführt wurden (sogenannte Hurdle Rate), erhält das Management einen festgelegten Teil des weiteren Ergebnisses. Üblicherweise liegt die Hurdle bei 8 bis 10% Verzinsung p.a. Das Management des Wealthcap 15 erhält nach einer Auszahlung von 10% Rendite innerhalb der Catch-up-Periode alle weiteren erwirtschafteten Gewinne, bis es eine Schwelle von 15/85 der Hurdle-Verzinsung erreicht hat. Alle weiteren Gewinne werden zwischen Anlegern und Management im Verhältnis 85/15 aufgeteilt.

Praxisorientierte Regelung bei RWB

Eine einfachere Gebührenordnung hat die RWB AG eingeführt. Das Emissionshaus, das ausschließlich Private Equity-Produkte anbietet, verlangt bei seinen Dachfonds ebenfalls eine Erfolgsbeteiligung für das Fondsmanagement; statt sich an der rein rechnerischen Rendite nach IRR-Methode zu orientieren, legt RWB die Hurdle jedoch anders fest: Das Management wird an den Gewinnen beteiligt, nachdem die Anleger 175% des eingezahlten Kapitals ausgezahlt bekommen haben. Diese Regelung greift z.B. für den RWB Special Market Fonds Germany III. Gerade bei Ratensparplänen ist diese Methode transparenter als eine theoretische IRR-Verzinsung. RWB verzichtet außerdem auf eine Catch-up-Periode. Dafür steigt der Anteil des Managements an den Gewinnen von 7,5% nach Überspringen der Hurdle auf 15% an, sobald 250% des Kapitals ausgeschüttet wurden. Auch die laufenden Gebühren berechnen RWB-Fonds anders als branchenüblich: Beispielsweise beim Fonds Germany III erhält das Fondsmanagement eine Vergütung von jährlich 1,25% – allerdings ist die Bezugsgröße nicht wie sonst üblich das von den Anlegern gezeichnete Kapital, sondern das jeweils zum Jahresende von den Zielfonds tatsächlich abgerufene Kapital. Für die Anleger bedeutet das besonders in den ersten Jahren der Investitionsphase eine deutliche Entlastung: Wurden beispielsweise 100 Mio. EUR gezeichnet, bislang aber erst 20 Mio. EUR abgerufen, werden statt 1,25 Mio. EUR nur 250.000 EUR fällig. Damit verbleibt 1 Mio. EUR im Fonds, die investiert werden kann.

 

Fazit

Die Gebührenordnungen von Privatanleger-Dachfonds im Private Equity-Bereich haben zwar einen gemeinsamen Nenner, der eine Orientierung an Kennziffern wie Agio, Management Fee und Hurdle Rate erlaubt. Die Ausgestaltung variiert jedoch je nach Anbieter, es lohnt also, genau hinzuschauen und zu vergleichen.

Susanne Gläser