Problematisch wäre eine Erhöhung vor allem für deutsche Business Angels: Erträge aus ihren Investments würden doppelt besteuert und würden, so die Befürchtung innerhalb der Branche, Beteiligungen an Start-ups künftig unrentabel machen. In der Folge könnten in Zukunft weniger Privatinvestoren bereit sein, junge Unternehmen beim Start finanziell unter die Arme zu greifen.
Das Thema geriet auf die politische Agenda, nachdem der Europäische Gerichtshof im Herbst letzten Jahres festgestellt hatte, dass Anteilseigner aus dem Ausland in Deutschland höhere Abgaben auf Dividenden aus Beteiligungen von unter 10% zahlen als heimische Investoren. Deutsche Anteilseigner können die Abgaben aus der Kapitalertragssteuer nämlich von der Körperschaftssteuer abziehen. Der Bundesrat hatte daraufhin für das Jahressteuergesetz 2013 gefordert, heimischen Investoren diese Vergünstigung zu entziehen und auch sie doppelt zu besteuern.
Branchenvertreter kritisieren die Verhandlungsposition der von SPD und Grünen geführten Bundesländer. Das Business Angels Neztwerk Deutschland (www.business-angels.de) schreibt in einer Stellungnahme: „Das Gerangel zeigt, dass die Belange von Business Angels und Start-ups wieder einmal im Getümmel um die großen Holdings zerrieben zu werden drohen.“