Läuft das Geschäft in Zukunft gut und kann der Investor bedient werden, wird es selten zu Diskussionen mit Anlegern kommen. Das ändert sich, wenn Anleger unzufrieden sind und dann werden schnell auch mal spezialisierte Anlegeranwälte bemüht. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmer keinen Fehler bei der Begebung einer Beteiligung machen. Jegliche Kommunikation wird später bezüglich Fehler untersucht und zur Rückführung der Zeichnung angeführt. Umso wichtiger ist es, das Anleger sich nicht getäuscht fühlen dürfen. Da können dann schnell eine Unternehmensbewertung, die nicht von einem Wirtschaftsprüfer erstellt wurde oder Beispiele möglicher Wertsteigerungen und Beteiligungen beim Verkauf zu Ärger führen. Zumal damit oftmals neben hohen Erwartungen auch effektive Forderungen entstehen können und sich der Unternehmer immer fragen muss, ob er das denn mit seinem Liquiditätsplan abdecken kann.
Gängelungen von einzelnen Plattformen können den Unternehmer schnell in eine solche missliche Lage bringen. Deswegen sollte er dringend darauf achten, sich so frei bewegen zu können, als wenn er die Beteiligung direkt anbietet. Dazu gehört auch ein individueller Beteiligungsvertrag und ein zu ihm passendes Produkt, wie die stille Beteiligung, Genussrechte oder das Nachrangdarlehen. Ein guter Kapitalmarktanwalt arbeitet zusammen mit dem Unternehmer das Angebot aus. Dies ist dann der Qualitätsunterschied, zu einem Standardvertrag von Plattformen, die oftmals den Unternehmer belastende Forderungen auferlegen, die heute am freien Markt völlig unüblich sind.
Zu den Autoren:
Carsten Bischof ist Gründer und Geschäftsführer der Deutsche Mikroinvest. Darüber hinaus ist er Gründer und Mitglied der Geschäftsleitung der Wirtschafts- und Unternehmensberatung Cerberus Consulting Group. Knut Haake ist ebenfalls Gründer und Geschäftsführer der Deutsche Mikroinvest. Außerdem ist er Mitglied der Geschäftsleitung innerhalb der Cerberus Consulting Group und Gründer mehrerer IT Unternehmen, Dienstleister sowie Online-Unternehmen.