VC Magazin: Wie ist das Verhältnis des BVK zu anderen Bundesländern, Frau Hinrichs?
Hinrichs: Insgesamt können wir uns nicht beschweren. Wir haben guten Kontakt in die Ministerien, weil der Nutzen von Beteiligungskapital immer mehr geschätzt wird. Sicherlich gibt es Länder, die sich mit dem Thema etwas schwerer tun, aber das Interesse wird größer und unser Standing hat sich deutlich verbessert.
VC Magazin: Inwieweit decken sich die Interessen der Wirtschafts- und der Finanzministerien?
Pschierer: Das sind für mich zwei Seiten der gleichen Medaille. Nur wenn beste Standortbedingungen vorliegen – und dazu gehören für mich auch beste Finanzierungsbedingungen – gibt es auch funktionierende Gründungen und Nachfolgeregelungen. Und nur dann entsteht auch das entsprechende Steuersubstrat. Hier wurde im Rahmen der Finanzmarktkrise manches sicherlich auch undifferenziert dargestellt. Private Equity ist eine wichtige Finanzierungsquelle für einen modernen Wirtschaftsstandort. Das zeigt auch ein Blick ins benachbarte europäische Ausland. Uns ist oft nicht bewusst, dass wir hier in einem Wettbewerb stehen. Deshalb müssen wir bei Gesetzesvorhaben immer auch prüfen, wie z.B. die Private Equity-Branche in anderen Ländern behandelt wird und welche Privilegien es dort gibt. Die Branche muss jedenfalls auch in Deutschland die Chance haben, eine Wachstumsbranche zu sein.
Hinrichs: Im Vergleich sind die steuerlichen Rahmenbedingungen in benachbarten Ländern besser. Da kann man sich bei den Nachbarstaaten etwas abschauen. Man muss bedenken, dass die skandinavischen Länder oder Großbritannien eine deutlich längere Tradition haben was Beteiligungskapital betrifft. Deswegen sind dort die Rahmenbedingungen besser.
VC Magazin: Frau Hinrichs, wo drückt die Private Equity-Industrie der Schuh derzeit am stärksten: AIFM-Richtlinie, Business Angel-Zulage oder steuerliche Anrechnung von Verlustvorträgen? Inwieweit können Landesregierungen hier überhaupt Einfluss nehmen?
Hinrichs: Ich bin der Meinung, dass wir hier aus der Kleinklein-Betrachtung und aus dem Wettlauf der Regulierung herauskommen müssen. Ich glaube, dass die AIFM-Richtlinie in der aktuellen Fassung in Ordnung ist und in den Ländern eine große Wirkung hat, auch wenn sie kein zustimmungsbedürftiges Gesetz darstellt. Wir hatten hierzu in der Diskussion einen heißen Herbst. Ich glaube, dass diese Art der Regulierung auch ein Qualitätsmerkmal für uns in Deutschland werden kann. Jetzt kommt das große Aber: Wenn wir an anderen Stellen anfangen stärker zu regulieren und z. B. bestehende steuerliche Anreize aufgeben oder an anderen Stellschrauben drehen, schaffen wir deutlich schlechtere Rahmenbedingungen, auch im europäischen Vergleich. Und hier glaube ich, dass die Länder ein gehöriges Wort mitreden können.
Pschierer: Grundsätzlich versuchen wir in Bayern, den steuerlichen Rahmen immer auch als Wettbewerbsfaktor zu sehen. Wir fragen uns immer: Verbessern oder Verschlechtern wir die Bedingungen für die Standorte Bayern und Bundesrepublik Deutschland? Wir versuchen, mit der Branche bei Gesetzesentwürfen deshalb immer in Kontakt zu treten und kontrovers zu diskutieren. Das haben wir auch beim Thema Kapitalanlagegesetz so gehandhabt, und das war nicht in allen Bundesländern der Fall. Ich denke, wir haben hier massive Nachteile im EU-Vergleich verhindern können. Bei anderen Themen haben wir ebenfalls Erleichterungen durchsetzen können. Uns ist wichtig, dass die Branche hier keine schlechteren Rahmenbedingungen vorfindet als in anderen Ländern.