Erfolgsfaktoren beim Verkauf von mittelständischen Technologieunternehmen

Früh übt sich

Am besten ist man als Unternehmer immer auf einen Verkauf vorbereitet. Gründe gibt es zahlreich: das gute Angebot, die Synergien und der strategische Fit, die Nachfolge etc. Gerade mit einem guten sogenannten Corporate Housekeeping kann der Unternehmer lange vor einem Verkauf beginnen, sich perfekt aufzustellen. Wie organisiere ich mein Vertragsmanagement? Wo speichere ich was bzw. wo lagere ich Originaldokumente? Habe ich alle (Technologie-)Verträge, die ich unterzeichnet und verschickt habe, auch unterzeichnet im Original zurückbekommen? Ein sorgsames Vorgehen erleichtert es im Falle einer anstehenden Due Diligence ungemein, dem Wunsch des Käufers nach einem umfassenden Datenraum schnell nachzukommen.

Klarer Blick auf die IP-Situation im Unternehmen?

Der Wert eines Technologieunternehmens bestimmt sich im Wesentlichen durch das über Jahre entwickelte eigene Intellectual Property (IP). IP-Rechte sind komplex, sodass regelmäßig geprüft werden sollte, ob das Unternehmen über alle Rechte am wertbildenden IP des Unternehmens verfügt. Für die im Unternehmen entwickelte Software ist so beispielsweise zu prüfen, ob alle an der Entwicklung Beteiligten ihre Rechte an der Software vollumfänglich auf das Unternehmen übertragen haben. Haben z.B. die Unternehmensgründer alle vor der Gründung entstandenen Rechte übertragen? Liegen schriftliche Vereinbarungen mit Freelancern und sonstigen Auftragnehmern vor, die einen Rechteerwerb absichern? Komplexer wird es bei Drittkomponenten, insbesondere Open Source-Software. Ist der Einsatz von Drittkomponenten detailliert dokumentiert? Steht die Nutzung der Komponenten, insbesondere der Open Source-Software, im Einklang mit den komplexen, teils kaum zu verstehenden Lizenzbedingungen? Oder muss ein etwaiger Käufer des Unternehmens befürchten, dass aufgrund eines Verstoßes z.B. eine Pflicht zur Offenlegung des gesamten Software Source Codes der Unternehmenssoftware besteht? Dies würde das IP des Unternehmens fast vollständig entwerten. Diese Aspekte werden regelmäßig im Rahmen einer technischen Due Diligence von Käufern geprüft. Schließlich sind insbesondere bei Verträgen über komplexe Technologien oder auch in Nischenmärkten Change of Control-Klauseln mit unmittelbarem IP-Bezug weit verbreitet. Darin verpflichtet sich das Technologieunternehmen z.B. für den Fall eines Unternehmensverkaufs, den Source Code der Software dem Vertragspartner zu überlassen. Auch solche Mechanismen können schnell zum Dealbreaker werden. Kein Käufer eines Unternehmens möchte, dass der heilige Gral eines jeden Entwicklers aus dem Unternehmen abwandert und gegebenenfalls einem Mitbewerber offengelegt werden muss.

Auf dem Laufenden bleiben

„In meine Satzung habe ich seit Jahrzehnten nicht reingesehen.“ So lautet ein typischer Satz gestandener Unternehmer, die seit Jahren im Geschäft sind. Oft gilt dies leider auch für zahlreiche andere Verträge, die mittlerweile völlig veraltet sind. Wir empfehlen, insbesondere die für das Unternehmen wichtigen IP-Verträge alle drei bis fünf Jahre einem „Update“ zu unterziehen. Man kennt dies von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Immer wieder bekommt man eine Neufassung, sei es von der Bank oder von Online-Shops. Die Frage nach der Aktualität und Rechtskonformität stellt sich aber auch bei IP-Verträgen. Lassen Sie sich hierzu regelmäßig beraten, ob Gesetz oder Rechtsprechung Änderungen erforderlich machen. So sind Ihre Verträge immer auf dem aktuellen Stand und Sie müssen sich in einer Due Diligence nicht „schämen“.