Und plötzlich kommt die Anfrage
Selbst bei einem tollen Corporate Housekeeping und penibler Aktualität Ihrer Dokumente sollten Sie sich auf die Due Diligence und die Zusammenstellung eines Datenraumes sehr gut vorbereiten. Dazu hilft es, sich Gedanken über werttreibende Faktoren, über potenzielle Gründe für Bewertungsanpassungen, über Risiken Ihrer Technologie und Herausforderungen der (auch kulturellen) Integration zu machen. Der Käufer wird Heerscharen von Beratern schicken, die Ihr Unternehmen durchleuchten. Die vorhergehende Auseinandersetzung mit den relevanten Themen erspart Ihnen schlaflose Nächte. Sind Sie sich der gegebenenfalls vorhandenen Change of Control-Klauseln (siehe oben) in Ihren Verträgen tatsächlich bewusst? Wie lange ist ein Legal Update Ihrer Dokumente her? Ist der Datenraum vollständig? Liegen die wesentlichen Unternehmenskennzahlen in aktuellster Fassung vor? Wir empfehlen zu Beginn eines Verkaufsprozesses die Durchführung einer (jedenfalls auf die wesentlichen Bereiche des Unternehmens fokussierten) Verkäufer-Due Diligence, d.h., Sie setzen einmal die Käuferbrille auf und schauen sich Ihr eigenes Unternehmen genau an.
Wer hilft mir?
Gerade in kleineren Unternehmen wird oft Abstand davon genommen, außer den Geschäftsführern weitere Personen in den Verkaufsprozess einzubinden. Natürlich soll der Prozess vertraulich ablaufen. Unruhe im Unternehmen gilt es zu vermeiden. Andererseits bindet der Verkaufsprozess gerade in der Due Diligence erhebliche personelle Kapazitäten, und das operative Geschäft bleibt auf der Strecke. Das verschlechtert unter Umständen KPIs des Unternehmens, was wiederum Einfluss auf den Kaufpreis haben kann. Wir empfehlen, ein kleines Team zusammenzustellen und einzubinden, damit die Geschäftsführung in der Due Diligence entlastet wird.
Zu den Autoren
Konstantin Ewald ist Technologieanwalt und leitet den Sektor Digital Business bei Osborne Clarke. Nicolas Gabrysch ist M&A-Anwalt bei der Sozietät. Zusammen beraten sie zahlreiche Technologietransaktionen.