Mammutprojekt Energiewende

Wer stemmt die Investitionen?

Die Energiewende ist ein heiß diskutiertes Thema, gerade im Jahr der Bundestagswahl. Es geht dabei nicht nur um die Hinwendung zu erneuerbaren Energien, zu Energieeffizienz und -einsparung sowie zu einer nachhaltigeren Energiewirtschaft unter dem Label „Klimaschutz“. Es geht auch um den Netzausbau bzw. überhaupt um die Verbesserung der Energie-Infrastruktur und letztlich die Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Und natürlich um Geld – um sehr viel Geld. Im Rahmen der politischen Streitereien spielen immer wieder die enormen Kosten der Energiewende eine Rolle. Wer trägt die Kosten, wer stemmt die Investitionen, welches sind denn die Finanzierungsquellen für die Energiewende? Insbesondere neue Anlagen und Erzeugungskapazitäten mit erneuerbaren Energien sowie der Ausbau des Stromnetzes werden allein in den nächsten fünf bis zehn Jahren Investitionsmittel in dreistelliger Milliardenhöhe verschlingen. Und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz usw. kommen noch hinzu.

Energiekonzerne und Beteiligungshäuser

In einer groben Einteilung sind es auf der einen Seite große Energiekonzerne wie RWE, E.on oder EnBW, die teils direkt und teils über eigene Corporate Ventures wie z.B. RWE Innogy investieren, sowie große Anlagenbauer im Bereich Solar- und Windkraft, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Hinzu kommen die klassischen Beteiligungsgesellschaften, die sich mit dem von institutionellen Investoren (Pensionskassen, Banken, Versicherungen, Family Offices etc.) eingesammelten Kapital an einzelnen Unternehmen und Projekten beteiligen. Zudem sind es große Stadtwerke und andere öffentliche Investoren bis hin zu Förderbanken wie die KfW, die große Summen aufbringen, um die Energiewende voranzubringen.

Modelle zur Bürgerbeteiligung

Einen gehörigen Anteil am Umbau in Deutschland hin zu einer nachhaltigen, klimaschonenden Energiewirtschaft haben aber auch die Bürger, und zwar nicht nur als Steuerzahler. In der Finanzierung der Energiewende spielen sogenannte Bürgermodelle eine wichtige Rolle. Die Finanzierung erfolgt hier zum einen über spezielle Anlageprodukte, z.B. Fonds, die von Unternehmen und/oder Banken aufgelegt werden. Für den Bürger als Anleger bedeutet dies eine rein finanzielle Beteiligung mit einer Renditeerwartung. Anders ist dies bei Modellen wie den Energiegenossenschaften, bei denen die Bürger nicht nur finanziell engagiert sind, sondern auch bei der Geschäftsführung und in organisatorischen Fragen mitwirken. Bei diesen Bürgerbeteiligungsmodellen gibt es im Wesentlichen drei Rechtsformen, wie Dr. Katrin Gehles, bei der EnergieAgentur NRW Beraterin und Expertin in Fragen der finanziellen Bürgerbeteiligung, erklärt. Neben der Genossenschaft spielen die GbR und die GmbH & Co. KG eine große Rolle. Während Letztere eher bei großen Projekten wie z.B. Windparks zum Tragen kommt, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eher für kleinere Projekte wie z.B. Dachsolaranlagen im Rahmen einer Nachbarschaft geeignet. Genossenschaften wiederum sind häufig dafür konzipiert, mehrere Projekte bzw. Anlagen zu finanzieren.