Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz soll zeitgleich mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz und dessen Kernbestandteil, dem Kapitalanlagegesetzbuch KAGB – am 22. Juli 2013 in Kraft treten. Ob dieser Termin nun noch eingehalten werden kann, ist fraglich. Die Konsequenzen für die deutsche Fondsbranche wären ernst: Für viele durch die europäische AIFM-Richtlinie eingeführten alternativen Investmentfonds (AIFs) fehlen die Besteuerungsgrundlagen bzw. sie unterlägen der Körperschafts- und Gewerbesteuer, sofern das steuerliche Begleitgesetz nicht in Kraft tritt. „Das kann sich zum einen der Fondsstandort Deutschland nicht leisten, zum anderen drohen auch Privatanlegern dadurch erhebliche Verluste, und hiervon sind Millionen Privatanleger betroffen“, warnt Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments (www.bvai.de).
Das AIFM-Umsetzungsgesetz selbst wurde vom Bundestag bereits im Mai verabschiedet, der Bundesrat hat keinen Vermittlungsausschuss angerufen, so dass ein das Gesetz am 22. Juli in Kraft tritt. Im Falle des flankierenden AIFM-Steueranpassungsgesetz hat der Bundesrat jedoch den Vermittlungsausschuss angerufen. Streitpunkt zwischen den beiden Parlamentskammern ist offenbar das sogenannte Pension-Pooling, also die grenzüberschreitende Zusammenlegung von Systemen zur betrieblichen Altersvorsorge. Sollte keine kurzfristige Einigung gefunden werden, kann das Gesetz erst kurz vor der Bundestagswahl oder danach verabschiedet werden.