Wer in Österreich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen will, benötigt dafür künftig nur noch 10.000 Euro (statt bisher 35.000 Euro) Mindeststammkapital. Das Gesetz mit den Namen „GmbH-NEU“ tritt per 1. Juli 2013 in Kraft. Österreich will dadurch Jungunternehmern den Sprung in die Selbständigkeit erleichtern. Zum Vergleich: Bei einer GmbH in Deutschland muss das Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen. Die österreichische Betriebsansiedlungsagentur ABA –Invest in Austria geht von bis zu 1.000 zusätzlichen GmbH-Gründungen pro Jahr aus. Zusätzlich zu der Absenkung des Stammkapitals halbieren sich die Notar- und Rechtsanwaltskosten, die bei Gründung einer GmbH anfallen. „Dieses Gesetz bringt eine weitere Erleichterung und raschere Umsetzung der Unternehmensgründung am Wirtschaftsstandort Österreich und davon profitieren sowohl österreichische als auch internationale Firmengründer“, so Dr. René Siegl, Geschäftsführer der ABA – Invest in Austria.