Das Förderungsprogramm erstattet Privatinvestoren 20% der Investmentsumme, die der Investor einem Start-up zur Verfügung gestellt hat. Förderungsberechtigter ist somit der Investor, dem das Förderprogramm einen Teil seines Investments zurückerstattet. Damit fördert das Programm mittelbar das Start-up, das sich seine Förderfähigkeit (vorab) bescheinigen lassen kann, um mit diesem Testat bei der Investorenakquise zu punkten. Seit Inkrafttreten am 15. Mai 2013 stößt das Förderungsprogramm laut Angaben des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die Maßnahme einheitlich abwickelt, auf große Resonanz. Innerhalb des ersten Monats wurden 257 Anträge von kapitalsuchenden Start-ups auf Akkreditierung der Förderfähigkeit sowie rund 84 Anträge auf Investitionszuschuss seitens Privatinvestoren verzeichnet. Insgesamt wurden bisher davon bereits 85 Anträge positiv beschieden (Stand: Anfang Juli 2013). Die hohe Nachfrage verwundert im Hinblick auf den Gegenstand der Förderung nicht. Zwar sieht das von der Bundesregierung lancierte Förderungsprogramm keine unmittelbare Zuwendung an Start-ups vor, jedoch schafft der Investitionszuschuss Anreize für die Kapitalbereitstellung an Start-ups und sorgt somit mittelbar für einen besseren Zugang zu Wagniskapital.
Voraussetzungen für den Investitionszuschuss
Die Voraussetzungen für einen solchen Investitionszuschuss werden durch eine Förderrichtlinie geregelt. Oberste Prämisse ist, dass die Privatinvestoren hinsichtlich der erworbenen Unternehmensanteile vollumfänglich an den Chancen und Risiken des Start-ups beteiligt sein müssen. Risikomindernde Vereinbarungen zwischen Investor und Unternehmen akzeptiert die Förderrichtlinie nicht. Darüber hinaus müssen sowohl das Start-up als auch der Investor gewisse Qualifikationen erfüllen.