VC Magazin: Kostenlose Gründerberatung oder kostenpflichtige Anwaltskanzlei – zu welchen Themen sollten junge Technologieunternehmen grundsätzlich rechtlichen Beistand einholen?
Michelsen: Wer alleine eine UG gründet, der kann im Prinzip auch zum Notar gehen und sich eine Mustersatzung geben lassen. Zumindest bei mehreren Gründern raten wir hingegen dazu, einmal das Geld in die Hand zu nehmen und sich frühzeitig gesellschaftsrechtlich beraten zu lassen, um bereits am Anfang die Weichen richtig zu stellen und das Innenverhältnis der Gesellschafter zu regeln. Spätestens wenn man einen Investor aufnimmt, fallen einem die Fehler aus der Anfangszeit sonst auf die Füße. Denn wenn Venture Capital-Gesellschaften für ihre Beteiligungen ganz neue Satzungen entwerfen lassen, fallen diese im Zweifel immer investorenfreundlicher aus, als wenn lediglich die bereits professionell gestaltete Gründungssatzung etwas angepasst werden muss. Wichtig ist natürlich auch eine frühzeitige Beratung im Vertrags- und IP-Recht. Im schlimmsten Fall – wenn beispielsweise nicht klar ist, bei wem die für das Geschäftsmodell notwendigen (Schutz-)Rechte liegen – können Finanzierungsrunden auch aufgrund von Geburtsfehlern scheitern.
VC Magazin: Können Start-ups in der Regel auf Rabatte bei den Beratungskosten hoffen?
Dittmar: Pauschale Aussagen dazu sind schwierig, allerdings versuchen wir immer, die Kosten und den Nutzen für den Mandanten in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Natürlich haben wir schon im Blick, dass es ein Unterschied ist, ob ein Gründer beziehungsweise ein junges Unternehmen vor einem sitzt oder ob man einen erfahrenen Investor berät.
Zu den Gesprächspartnern:
Raoul Dittmar, Dr. Konstantin Michelsen und Dr. Jan Christoph Mosch sind Partner bei Kanzlei Dittmar, Michelsen und Mosch LLP. Ihre Schwerpunkte liegen auf M&A-Transaktionen und im Gesellschaftsrecht.