Damit ist eine Umsetzung des steuerlichen Begleitgesetz zum AIFM-Umsetzungsgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr möglich. Da das AIFM-StAnpG dem sogenannten Grundsatz der Diskontinuität unterliegt, wird es ohne eine Einigung mit Ablauf der Wahlperiode automatisch gegenstandslos und muss, wenn sich der neue Bundestag damit befassen soll, in diesen neu eingebracht werden. Bis zum Einbringen eines neuen Gesetzentwurfs greift für bestehende Investmentfonds die Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums. Für die mit dem KAGB eingeführten Alternativen Investmentfonds fehlen jedoch die Besteuerungsgrundlagen und sie unterliegen ohne AIFM-StAnpG der normalen Körperschafts- und Gewerbesteuer.