3. Beteiligungsplattform
Viele institutionelle Investoren nutzen eigene Beteiligungsplattformen, um rechtliche und steuerliche Anforderungen, denen der Investor ausgesetzt ist, auf Ebene der Beteiligungsplattform abzubilden und damit zu vermeiden, die Voraussetzungen bei jedem einzelnen Investment berücksichtigen (und verhandeln) zu müssen. Auch die Prüfung von Einzelinvestments kann dadurch erheblich erleichtert werden, da eine Konzentration auf die produktbezogenen Prüfungskriterien möglich ist.
4. Produktbezogene Prüfungen
Die am häufigsten anzutreffende Struktur, mit der Investorengelder im Infrastrukturbereich gepoolt werden, ist die Personengesellschaft. Sowohl strukturell als auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Aspekte und rechtlichen Vereinbarungen auf Ebene der Personengesellschaft besteht dabei eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten mit Private Equity-Fonds.
Allen Investorengruppen gemeinsam ist der Anspruch, dass die rechtliche Struktur und Dokumentation marktübliche Konditionen enthalten muss. Von zentraler Bedeutung sind dabei vor allem Aspekte, mit denen das Spannungsverhältnis zwischen Investoren und Management geregelt wird. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Regelungskomplexe:
- Gleichbehandlung der Investoren (Most Favoured Nation)
- vorzeitige Beendigung der Investitionsperiode
- vorzeitige Liquidation des Fonds
- Bildung von Beschluss- und Abstimmungsmehrheiten
- Haftung des Managements/Freistellung von Drittansprüchen
- Erfolgsbeteiligung, Co-Investments des Managements und anderen Investoren
- Betreuung weiterer Investoren/Fonds durch das Management
- Umgang mit zusätzlichen Vergütungen des Managements
Zu den typischen Prüfungsfeststellungen bei Infrastrukturfonds zählen die Möglichkeit der Vornahme von Sachwertausschüttungen und der Errichtung von alternativen Beteiligungsgesellschaften. Sachwertausschüttungen sind für die meisten Investoren nicht akzeptabel, da ihnen der Erwerb aus rechtlichen Gründen nicht gestattet sein kann. Entsprechend verhält es sich mit Gesellschaften, die vom Fondsmanager errichtet werden, um bestimmte Investments zu ermöglichen. In beiden Fällen muss mit dem Fondsmanager eine Vereinbarung gefunden werden (häufig in Form von Nebenvereinbarungen, sogenannter Sideletter), um die Risiken für den Investor zu begrenzen.
Im Rahmen der steuerlichen Prüfung stehen insbesondere folgende Aspekte im Vordergrund:
- Steuerpflichten im Ausland
- Optimierung der Quellenbesteuerung von Erträgen
- Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen
- steuereffiziente Strukturierung von Investments
- Kooperation hinsichtlich Erklärungs- und Offenlegungspflichten
Auch wenn die maßgeblichen Standards in der Dokumentation von Infrastrukturfonds sich in den letzten Jahren erheblich zugunsten der Investoren entwickelt haben, zeigt die Praxis, dass Prüfung und Verhandlung des einzelnen Investments in der Regel zu einer nicht unerheblichen Verbesserung der rechtlichen und steuerlichen Position der Investoren führen.
Zu den Autoren:
Uwe Bärenz ist Partner bei P+P Pöllath + Partner im Berliner Büro und berät institutionelle Investoren und Manager von Private Equity und Infrastrukturfonds weiterer alternativer Anlagekonzepte in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen.