Patent anmelden – so geht’s

Wann?

Wer ein Patent anmelden will, sollte das frühzeitig tun. Häufig sind es unerfahrene Gründer selbst, die ein Produkt öffentlich vorstellen, bevor ein Patent angemeldet ist. Das kann dann bereits „neuheitsschädlich“ sein und der Erteilung eines Patents im Wege stehen. Grundsätzlich gilt: Erst anmelden – dann darüber reden! Will man ohne Patentschutz bleiben, so muss man dauerhaft schweigen und dafür sorgen, dass sich alle Know-how-Träger daran halten und im Unternehmen bleiben. So ist es nicht zuletzt Zweck des Patentes zu verhindern, dass Unternehmer sich um Geheimhaltung bemühen müssen. Das Patent bietet also nicht nur Vorteile für den Patentinhaber, der sich während der Laufzeit auf den Schutz seiner Erfindung verlassen kann, sondern nützt in gewissem Umfang auch den Wettbewerbern, die sehen können, was andere erfunden haben und die daraus gewonnen Erkenntnisse auch für eigene Erfindungen außerhalb des Schutzbereiches nutzen können.

Wo?

Vor einer Anmeldung steht die Überlegung, für welche Länder Patentschutz begehrt wird. Ein Patent ist grundsätzlich ein nationales Schutzrecht. Ein deutsches Patent schützt nur in Deutschland. Der Aufbau einer internationalen Schutzposition macht das Patent teurer und komplizierter. Wenn ein internationales Schutzbedürfnis besteht, erleichtern internationale Verträge zumindest bei der Anmeldung den Verwaltungsaufwand. Über das Deutsche Patent- und Markenamt kann nicht nur eine deutsche, sondern auch eine europäische und eine internationale Patentanmeldung eingereicht werden. Obwohl man den Begriff „europäisches Patent“ immer wieder hört, ist diese Formulierung unpräzise. Denn nach der Anmeldung erhält der Erfinder 38 nationale Patente der 38 Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). Die Anmeldung eines internationalen Patents führt im Erfolgsfall entsprechend zu 148 nationalen Patenten in den Vertragsstaaten des von der WIPO (Word Intellectual Property Rights Organisation – eine Teilorganisation der Vereinten Nationen) verwalteten Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT). Allein die Fristenkontrolle für die Einzahlung der Jahresgebühren bei einem einzigen internationalen Patent bedeutet schon einen erheblichen Organisations- und Verwaltungsaufwand, der üblicherweise von Patentanwälten übernommen wird.

Was genau?

Kern der Patentanmeldung ist die Beschreibung des Patents und die Formulierung des Patentanspruchs. Im Patentanspruch wird der nächstliegende Stand der Technik knapp beschrieben und die gegenüber dem vorbekannten Stand der Technik neuen und erfinderischen Merkmale spezifiziert. Die Anmeldung sichert den Anmeldezeitpunkt. Nach der Anmeldung kann man die Erfindung öffentlich vorstellen, ohne die Erteilung zu gefährden. Der Antrag auf die Prüfung des Patents durch das Patentamt kann noch viel später (bis sieben Jahre nach Anmeldung) gestellt werden.