Wie viel kostet es?
Patentschutz gibt es nicht kostenlos. Mit der Anmeldung eines deutschen Patents wird die Anmeldegebühr in Höhe von 40 EUR fällig. Im Prüfverfahren kommen weitere Gebühren in Höhe von bis zu 350 EUR hinzu. Die Aufrechterhaltung des Patents setzt die (rechtzeitige!) Zahlung der Jahresgebühren voraus, die mit jedem Jahr der Schutzdauer teurer werden, beginnend mit 70 EUR für das dritte Jahr bis 1.940 EUR im 20. und letzten Jahr der Schutzdauer. Internationale Patente sind natürlich erheblich teurer. Allein Anmeldung und Prüfung kosten im Falle des PCT-Patentes bereits 3.065 EUR. Hinzu kommen die Jahresgebühren in jedem Schutzland.
Alternative Gebrauchsmusterschutz
Wem ein Patent zu aufwendig ist, aber nicht auf ein Schutzrecht verzichten will, sollte über einen Gebrauchsmusterschutz nachdenken. Ein Gebrauchsmuster wird ohne amtliche Prüfung von Neuheit, erfinderischer Leistung und gewerblicher Anwendbarkeit eingetragen. Diese Voraussetzungen müssen dann erst in einem etwaigen Verletzungsverfahren geltend gemacht werden. Dennoch ist das eingetragene Gebrauchsmuster natürlich als Signal für die Wettbewerber wertvoll, sich von dem eingetragenen Recht fernzuhalten.
Mit wem?
Anwaltliche Hilfe ist bei der Anmeldung eines Patents nicht zwingend erforderlich – in aller Regel aber zu empfehlen. Dies gilt insbesondere für problematische Fälle wie computerimplementierte Erfindungen oder im Falle von europäischen oder internationalen Anmeldungen. Wer es allein versuchen will, dem bietet das Deutsche Patent- und Markenamt auf seiner Webseite zahlreiche weiterführende Informationen in Form von Formularen und Merkblättern.