Die wichtigsten Eckpunkte eines Beteiligungsvertrags

In welchem Verhältnis ein Investor an dem Unternehmen beteiligt sein wird, hängt von der Höhe seines Investments und der Bewertung des Unternehmens ab. In Beteiligungsverträgen wird hier üblicherweise auf die Pre-Money-Bewertung abgestellt. Dies ist der Wert, welcher dem Unternehmen unmittelbar vor Bereitstellung des Investitionskapitals durch den Investor beigemessen wird. Die Summe der Pre-Money-Bewertung und des Investitionskapitals wird als Post-Money-Bewertung bezeichnet. Die Beteiligungsquote des Investors errechnet sich aus dem Verhältnis der Investitionssumme zu der Post-Money-Bewertung. In entsprechender Höhe verringert sich das Beteiligungsverhältnis der Gründer.

Erreichbare Meilensteine setzen

In Beteiligungsverträgen werden vielfach bestimmte Ziele (Meilensteine) vereinbart, um nachträglich Bewertungskorrekturen zu erreichen. Je nachdem, ob die Meilensteine erreicht werden (oder nicht), erfolgt eine Auszahlung der Investitionssumme in Tranchen oder eine Anpassung der Bewertung. Der Nachweis, ob bestimmte Meilenstein erfüllt wurden, kann in Einzelfällen schwierig und damit streitanfällig sein. Bei der Festlegung von erfolgsorientierten Meilensteinen sollten Gründer darauf achten, dass diese bestimm- und erreichbar sind.

Verwässerungsschutz

Bei jungen Unternehmen besteht in frühen Investitionsphasen Unsicherheit über den tatsächlichen Unternehmenswert und die Unternehmensentwicklung. Regelmäßig benötigen sie nach einer ersten Finanzierungsrunde weiteres Kapital. Kommt es in einer folgenden Finanzierungsrunde zu einer niedrigeren als der ursprünglich angenommenen Bewertung (sogenannte Down Round), würden die Investoren wirtschaftlich benachteiligt, die sich auf Basis einer früheren höheren Bewertung beteiligt haben. Investoren bestehen in dem Beteiligungsvertrag häufig auf einer Regelung, wonach sie weitere Anteile an dem Unternehmen zum Nominalwert übernehmen dürfen und somit so gestellt werden, als hätten sie zu der niedrigeren Bewertung der Anschlussfinanzierung investiert (Anti Dilution Protection).

Verwässerungsschutzklauseln sollen Investoren jedoch nicht auf Kosten der Gründer grundsätzlich gegen eine negative Wertentwicklung des Unternehmens absichern. Solche Regelungen sollten damit aus Gründersicht auf einen bestimmten Zeitraum oder auf die nächste höhere Finanzierungsrunde beschränkt werden. Ein besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, wie die Anzahl der nachträglich zu übernehmenden Anteile durch die Investoren rechnerisch bestimmt wird (Full Ratchet, Weighted Average).