Wie gestaltet sich der Beteiligungsvertrag? Kann man individuell verhandeln oder gibt es Standardverträge?
Nach erfolgreicher Due Diligence und Zustimmung des Investmentkomitees wird der Beteiligungsvertrag beim Notar unterzeichnet. Es handelt sich beim HTGF um Standardmodelle, die je nach Kapitalbedarf und der Anzahl und Zusammensetzung weiterer Investoren angepasst werden müssen.
Wie geht es nach dem Vertragsabschluss weiter?
Der HTGF zahlt nach Vertragsabschluss die vertraglich vereinbarten Tranchen, die an die Erreichung von Meilensteinen gebunden sind, aus, damit das Unternehmen liquide ist und das Entwicklungsvorhaben bis zur Bereitstellung eines Prototyps oder Proof of Concept bzw. bis zur Markteinführung führen kann. Dabei ist das Managementteam in engem Austausch mit dem betreuenden Investmentmanager, der bei Fragen und Problemen zur Seite steht, aber nicht operativ eingreift. Das ist ein wichtiger Punkt, denn das Unternehmen zu führen überlässt der HTGF den Gründern. Der HTGF bietet Gründern außerdem aktiv Kontakte zu Investoren und Multiplikatoren, z.B. durch eigene Veranstaltungen wie die High-Tech Partnering Conference oder den Family Day oder ganz allgemein durch das Netzwerk des HTGF. Der HTGF unterstützt außerdem, wenn es um Coachingbedarf, Managementergänzungen, Personalrecruiting, Anschlussfinanzierungen etc. geht.