Nach dem Regulierungsjahr 2013: Was erwartet die Branche 2014?

Wesentliche Änderung weiterer Gesetze?

Derzeit liegt dem Bundesverfassungsgericht die im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz („ErbStG“) enthaltene Begünstigung von Betriebsvermögen zur Prüfung vor. Die sogenannte Verschonungsoption erlaubt eine steuerfreie Übertragung von Betriebsvermögen im Erbfall oder durch Schenkung. Wegen verfassungsmäßiger Zweifel an dieser teils als „Überbegünstigung“ empfundenen Regel muss befürchtet werden, dass die Begünstigungsvorschriften von einer großen Koalition beschnitten werden. Denn auch die Länder als Begünstigte des Steueraufkommens dürften einen erhöhten Finanzierungsbedarf haben, je nach Verwirklichung der Ideen einer neuen Regierung. Hierdurch könnten sich gegebenenfalls Beteiligungsgelegenheiten für Investoren bei mittelständischen Unternehmern mit erhöhtem Kapitalbedarf ergeben.

Fazit

Weiterhin dürfte es auch 2014 wieder ein Jahressteuergesetz geben, dessen Eckpunkte aber erst nach der Regierungsbildung feststehen werden. Auch hier ist nicht auszuschließen, dass sich ein gegebenenfalls erhöhter Finanzierungsbedarf einer großen Koalition in Steuererhöhungen niederschlagen wird. Hinsichtlich möglicher weiterer Änderungen wie z.B. der Förderung von erneuerbaren Energien und der Einführung eines Mindestlohns bleibt abzuwarten, welche Projekte von einer neuen Regierung tatsächlich umgesetzt werden. Jedoch dürften die meisten Themen keine Auswirkungen auf die gesamte Branche, sondern jeweils nur auf Investments im betroffenen Bereich haben.