Politischer Rückenwind
Der Aufschwung der Entrepreneurszene in Russland wird auch durch die öffentliche Hand gefördert. So hat sich der russische Staat in den letzten Jahren verstärkt der Förderung von Start-ups und innovativen Technologien verschrieben – insbesondere über den Staatsfonds RVC und das Innovationszentrum Skolkowo. Zwar ist hier noch längst nicht alles Gold, was glänzt – aber schon den Umstand, dass sich die ansonsten nicht immer besonders innovationsfreudige russische Politik dem Thema angenommen hat, darf man als erfreuliches Aufbruchssignal werten.
Zahlreiche Beispiele
Auch die Rechtsberatungspraxis bestätigt diesen Trend. Bestimmten vor der Wirtschaftskrise fast ausschließlich Transaktionen der großen multinationalen Unternehmen das Tagesgeschäft der in Russland tätigen Wirtschaftskanzleien, so sind in den letzten Jahren immer öfter auch Start-ups an russisch-europäischen Transaktionen beteiligt. Ob Finanzierungsrunden oder Exits – immer wieder gibt es vor allem im Technologiebereich deutsch-russische Joint Ventures. Nur ein Beispiel ist hier SumUp, ein junges deutsch-russisches Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Mobile Payment, das einer der Co-Autoren bei der Gründung und Finanzierung begleitet hat (siehe Kasten). Solche Gemeinschaftsunternehmen bieten auch deutschen Entrepreneuren eine Möglichkeit, indirekt russische Finanzierungsquellen zu erschließen. Andererseits investieren nach unserer Beobachtung auch immer wieder deutsche Venture Capital-Gesellschaften in russische Start-ups, beispielsweise Holtzbrinck und eVentures.
Fazit
Die Perspektiven für die deutsch-russischen Beziehungen scheinen im Bereich von Start-ups in beide Richtungen sehr gut. Der russische Markt ist für deutsche Start-ups interessant und offen, und russische Start-ups können zunehmend internationale Investoren für sich interessieren.
Zu den Autoren
Dr. Joachim Homeister ist Rechtsanwalt in den Büros Berlin und Moskau der Wirtschaftskanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe. Er berät neben Emerging Companies insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen mit Bezug zu Russland und anderen Nachfolgestaaten der UdSSR. Dr. Sven Greulich LL.M. ist Rechtsanwalt im Düsseldorfer Büro von Orrick. Er berät neben Emerging Companies insbesondere in den Bereichen Private Equity und Venture Capital.