Im gerade veröffentlichten Jahreswirtschaftsbericht 2014 des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es, Deutschland brauche eine „Neue Gründerzeit“. Die Bundesregierung wolle junge Unternehmen zielgerichtet fördern und dazu die Finanzierungsmöglichkeiten für Wachstumsunternehmen verbessern. Die Bundesregierung werde daher die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital im steten Dialog mit der EU-Kommission international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als Fonds- und Investitionsstandort für Wagniskapital noch attraktiver machen (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2014, Rn. 156).
Wirtschaftsminister machen der Bundesregierung Druck
Noch klarer formuliert es die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner. Sie fordert in einer Pressemitteilung vom Mai diesen Jahres, dass Deutschland als Investitions- und Fondsstandort international die Nr. 1 werden müsse. Die Wirtschaftsministerin Bayerns war es denn auch, die gemeinsam mit ihren Kollegen aus Nordrhein-Westfalen und Berlin die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder Anfang Juni dazu nutzte, ein Programm für mehr Wagniskapital in Deutschland aufzustellen. Die Forderungen richten sich an die Bundesregierung und zielen darauf ab, die Finanzierungsmöglichkeiten für junge Unternehmen in der Wachstumsphase zu verbessern. Die Wirtschaftsminister fordern ein Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Gründer, mit dem das Volumen an verfügbarem Wagniskapital in Deutschland zielgerichtet vergrößert und damit die Wettbewerbsfähigkeit technologieorientierter Unternehmensgründungen verbessert werden kann. Die Inhalte des Gesetzes werden grob skizziert. Sie reichen u.a. von der ertragssteuerlichen Befreiung des Förderprogramms „Invest“ über die gründerfreundliche Handhabung der Nutzung von Verlustvorträgen bis hin zu der Forderung, die KfW solle Ankerinvestor für Wagniskapitalfonds werden. Die Inhalte des geforderten Gesetzes und seine Begründung finden sich auf der Homepage der Wirtschaftsministerkonferenz.
Bayern und Berlin gehen voran
Mit den Beschlüssen der Wirtschaftsministerkonferenz ist die Bundesregierung aufgefordert, die Rahmenbedingungen für Business Angels und Wagniskapitalgeber weiter zu verbessern. Dass zudem die Bundesländer selbst die Finanzierungsmöglichkeiten für Venture Capital aktiv verbessern wollen, haben zuletzt insbesondere Bayern und Berlin sehr deutlich gemacht. So hat Bayern im April angekündigt, einen „Wachstumsfonds Bayern” im Umfang von bis zu 100 Mio. EUR aufzulegen, und Berlin hat mit Pressemitteilung vom 13.06.2014 angekündigt, dem Beteiligungsfonds der Investitionsbank Berlin (IBB) für die neue Förderperiode 2014-2020 insgesamt 100 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen.
Fazit
Unabhängig davon, ob das geforderte Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Gründer kommen wird, zeigen die aktuellen Initiativen, dass der Fokus staatlicher Venture Capital-Politik sich in den nächsten Jahren stärker auf die Ermöglichung von Finanzierungsrunden verlagern wird. Die derzeit vorliegenden Zahlen für Venture Capital-Finanzierungen im internationalen Vergleich belegen allerdings, dass es für Deutschland noch ein weiter Weg ist, die eingangs skizzierten ambitionierten Ziele zu erreichen.
Dr. Lorenz Jellinghaus ist Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Lutz Abel Rechtsanwalts GmbH. Björn Weidehaas ist Rechtsanwalt und Partner bei Lutz Abel in München. Beide sind spezialisiert auf Venture Capital und beraten Mandanten im Handels- und Gesellschaftsrecht. Weidehaas darüber hinaus im Insolvenzrecht.