Streubesitzdividende und steuerliche Abzugsfähigkeit
Ferner sind mit Blick auf die Eigenkapitalfinanzierung seit der Einführung der Besteuerung sogenannter Streubesitzdividenden erhaltene Dividenden bei steuerpflichtigen Körperschaften der Körperschaftsteuer zu unterwerfen, wenn sie eine Beteiligung von weniger als 10% an der ausschüttenden Körperschaft halten. Gewinne aus der Veräußerung solcher „kleinen” Beteiligungen sind dagegen weiterhin steuerfrei, was für Investoren, die sich an innovativen Start-ups beteiligen, von hoher Bedeutung ist. In steuerlicher Hinsicht ist eine Fremdfinanzierung grundsätzlich vorteilhaft, da die resultierenden Zinsen steuerlich abzugsfähig sind. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierung ist jedoch durch die Regelung der Zinsschranke begrenzt. Insofern ist eine Fremdfinanzierung und korrespondierender Zinsabzug steuerlich nur innerhalb bestimmter Grenzen möglich, die es im Vorfeld zu berücksichtigen gilt.
Fazit
Vorgenannte Ausführungen machen deutlich, dass die Frage der Finanzierung der Wachstums- und Expansionsphase frühzeitig bedacht und auch gerade im Hinblick auf steuerliche Implikationen ausgerichtet werden muss.
Zu den Autoren
Dr. Benjamin Cortez ist Steuerberater und Niederlassungsleiter der Kanzlei Schlecht und Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater am Standort Stuttgart. Er hat u.a. mehrjährige Erfahrung in der steuerlichen Beratung von Existenzgründern. Philipp Gaerte ist seit mehreren Jahren selbstständig als Unternehmensgründer und -berater tätig. Er hat langjährige Erfahrung im Aufbau eigener Unternehmen genauso wie in der Beratung im Rahmen des Gründungs- und Wachstumsprozesses. Seine Schwerpunkte liegen vor allem im rechtlichen Gründungsprozess, den unterschiedlichen Finanzierungsformen (Equity, Förderprogramme, Crowdfunding) und der strategischen Produktdefinition.