VC Magazin: Das Kapitalanlagegesetzbuch ist vor rund einem Jahr in Kraft getreten. Wie gut sind die deutschen Kapitalbeteiligungsgesellschaften auf das KAGB vorbereitet gewesen?
Weitnauer: Auch wenn lange nicht ganz klar war, wie die europäische AIFM-Richtlinie hierzulande umgesetzt würde, war das Gros der Beteiligungsgesellschaften gut auf das neue KAGB vorbereitet. In diesem Zusammenhang muss man auch ganz klar den BVK hervorheben, der im Vorfeld der Einführung des KAGB auf diversen Veranstaltungen seine Mitglieder auf die neuen Rahmenbedingungen vorbereitet hat. Allerdings hatte man durchaus den Eindruck, dass eine Reihe von Beteiligungsgesellschaften bis zum Schluss bildlich gesprochen Augen und Ohren verschlossen hatten und sich nicht mit dem Thema auseinandersetzen wollten. Dadurch scheinen viele erst im letzten Moment ihre Registrierungsanträge bei der BaFin eingereicht zu haben, was dort nun zu einer erheblichen Arbeitshäufung führt. Man darf nicht vergessen, dass die BaFin zusätzlich auch noch das Tagesgeschäft der Prospektprüfung zu bewältigen hat.
Boxberger: Die Beteiligungsgesellschaften hatten nach dem Inkrafttreten des KAGB auch ein Jahr Zeit, ihre Strukturen anzupassen und erst seit dem 22. Juli dieses Jahres ist es „richtig ernst“. Für viele Häuser war das ein großer Schritt, da sie bislang nicht reguliert waren. Ich möchte auch einmal eine Lanze für die BaFin brechen, die sehr zügig auf die ihr gestellten Fragen reagiert – es mögen zwar nicht immer die Antworten sein, die man sich gewünscht hat, aber man bekommt Antworten. Wie von Herrn Dr. Weitnauer angesprochen, häufen sich auch aus unserer Sicht momentan die Anträge bei der BaFin. Was auch daran liegt, dass die Vielfältigkeit der Strukturen bei den Kapitalanlagegesellschaften eine schematische Prüfung verbietet. Die Herausforderung ist nun, in Zusammenarbeit mit der Beteiligungsbranche und der BaFin bei der verwaltungsseitigen Interpretation des KAGB dahin zu kommen, dass es keinen deutschen Sonderweg – und damit Standortnachteile – gibt.
VC Magazin: In welchen Bereichen beobachten Sie aktuell noch Probleme bei der Erfüllung der neuen Rahmenbedingungen?
Weitnauer: Bei dieser Frage muss man differenzieren, ob die Beteiligungsgesellschaften den Weg der Vollerlaubnis oder der Registrierung gehen. Insbesondere die Venture Capital-Fonds und mittelständischen Beteiligungsgesellschaften gehen häufig den Weg einer Registrierung oder eines Negativtestats. Bei den großen Gesellschaften liegt das größte Problem in der Tatsache, dass die Verwahrstellen-Problematik noch nicht final gelöst ist. Daneben stellen die Bereiche Vertrieb und Platzierung weitere Herausforderungen für die Gesellschaften dar, da hier in Zukunft ein höherer Aufwand – insbesondere kostenseitig – auf sie zukommt.
Boxberger: Herausforderungen sehe ich außerdem in der Anwendung des KAGB auf die Registrierungsanträge. Hier wäre es wünschenswert, wenn die BaFin ihre Erwartungshaltung wieder mehr klarstellt, so wie es in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war. Mit Inkrafttreten des KAGB und in der Zeit darum wurden einige Merkblätter und FAQs von der BaFin veröffentlicht. Dieser Prozess ist leider in letzter Zeit ausgesetzt worden. Insbesondere das Verwahrstellenrundschreiben lässt auf sich warten – mit den von Herrn Dr. Weitnauer angesprochenen Auswirkungen. Daneben stellen sich eine Reihe von weiteren Fragen, wie beispielweise: Was passiert, wenn es bei den semiprofessionellen Anlegern zu einem Erbfall kommt und die Erben nicht mehr ausreichend qualifiziert sind? Außerdem führt der aktuell zirkulierende Referentenentwurf der Anlageverordnung im Zusammenspiel mit dem KAGB zu einiger Unsicherheit, da dieser Investitionen von Versicherungen in Private Equity nur noch zulassen würden, wenn die Fondsmanager eine Vollerlaubnis besitzen. Eine bloße Registrierung würde nicht mehr ausreichen.