Auf den Kern reduziert entscheidet die korrekte Bewertung des anvisierten Unternehmens im Vorfeld über Wohl und Wehe jeder Beteiligung oder Übernahme. Traditionell wird dafür vor allem der Cashflow als Maßstab genommen und in die Zukunft prognostiziert. Dies ist zumindest der bevorzugte Ansatzpunkt deutscher Banken für eine Finanzierung. Ein alternativer Ansatz, im angelsächsischen Raum schon lange praktiziert, gewinnt hierzulande immer mehr an Bedeutung – Asset Based Lending. Der Fokus liegt hier auf den Assets in der Bilanz. Die Beleihungsgrundlage wird also nicht durch den Cashflow bestimmt, sondern durch die zugrunde liegenden Aktiva. Dazu zählen nicht nur Maschinen, Immobilien oder Lagerbestände, sondern auch die Forderungen. Besteht dort ein Klumpenrisiko, sind sie möglicherweise zu alt oder unterliegen sie ausländischem Recht? Die Einschätzung der tatsächlichen Werthaltigkeit von Forderungen ist nicht ohne Finesse. Und hier kommt eine Spielart des Asset Based Lending ins Spiel, die vor allem als Finanzierungsmöglichkeit des Mittelstands geschätzt wird, die aber auch Private Equity zu nutzen weiß: das Factoring, der regresslose Verkauf der Forderungen an spezialisierte Factoring-Gesellschaften.
Auf externes Know-how setzen
Zur Einschätzung der Werthaltigkeit der Forderungen wird vermehrt die Fachkenntnis von Factoring-Experten eingesetzt. Deren Einschätzung hinsichtlich des Forderungsbestands eines Zielunternehmens entscheidet nicht selten über den Erfolg des gesamten Deals. Der Investorengesellschaft geht es dabei zunächst allein um die spezifische externe Beratung, wie Forderungen zu bewerten und gegebenenfalls auch zu managen sind. Erst in einem zweiten Schritt folgt die tatsächliche Umsetzung durch den bilanzentlastenden Verkauf der Forderungen (Factoring).
Drei essenzielle Vorteile
Voraussetzung für eine Factoring-Lösung ist, dass die Forderungen frei von Ansprüchen Dritter sind, also an keine Bank abgetreten werden müssen. In diesem Fall müsste mit dem Institut über eine Freigabe oder andere Lösungen verhandelt werden. Zudem muss die Faktorabilität der Forderungen gegeben sein, sprich: Die Leistung muss vor der Rechnungsstellung auch tatsächlich erbracht worden sein. Das heißt, dass keine Abschlagszahlungen angefallen sind, wie sie etwa beim Bau oder Maschinenbau üblich sind. Ist jedoch eine Forderungsabtretung möglich, so bietet sie essenzielle Vorteile, die sich mit drei Worten zusammenfassen lassen: Liquidität, Sicherheit und Flexibilität.