Die Bundesregierung hat im Mai 2014 einen Referentenentwurf zur Anlageverordnung vorgelegt, der den Änderungen durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Rechnung tragen soll. Das KAGB war im Juli 2013 als Nachfolgegesetz des Investmentgesetzes in Kraft getreten und enthält zahlreiche neue Produktregeln und Vorgaben. Durch die geplante neue Anlageverordnung soll nun insbesondere der Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Fonds klarer geregelt werden. Allerdings sind die Anforderungen an die Erwerbbarkeit von Investmentvermögen noch sehr offen gehalten. Weitere Änderungen sind zu erwarten, bevor der Entwurf auf die Zielgerade geht. Nach ersten Erfahrungen mit der im Mai 2013 gestarteten Maßnahme hat die Bundesregierung das Förderprogramm „Invest – Zuschuss für Wagniskapital“ angepasst, um den Besonderheiten des deutschen Wagniskapitalmarktes noch besser gerecht zu werden. Die Neufassung der Richtlinie ist zum 22. April 2014 in Kraft getreten. Invest unterstützt junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber und soll private Investoren, insbesondere Business Angels, motivieren, Wagniskapital für solche Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Als finanzieller Anreiz werden dem Investor 20% seines Investments vom BAFA erstattet, sofern er mindestens 10.000 EUR zur Verfügung stellt. Zudem hat das Bundeskabinett am 24. September 2014 beschlossen, den Invest-Zuschuss von der Ertragsteuer freizustellen und zwar auch rückwirkend für getätigte Investments imJahr 2013. Zur Regulierung sogenannter Crowdinvesting-Plattformen hat die Bundesregierung im Juli 2014 einen Referentenentwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz vorgelegt. Das Kleinanlegerschutzgesetz soll dazu beitragen, dass Anleger künftig die Erfolgsaussichten einer Vermögensanlage besser einschätzen können. Ein weiteres Thema zur Stärkung des Kapitalmarktes Deutschland ist die Einführung eines neuen Börsensegmentes „Börse 2.0“ für Start-up-Unternehmen als Revival des Neuen Marktes. Die Start-up-Branche hält die Einführung eines neuen Börsensegments für notwendig für die Finanzierung von Hightech-Unternehmen.
Die Vorhaben auf dem Prüfstand
Die Zwischenbilanz zu den angestrengten Regulierungsvorhaben fällt ernüchternd aus: Die Referentenentwürfe bleiben hinter den gesteckten Zielen weit zurück. Zum Teil sind sie im Ergebnis kontraproduktiv und widersprüchlich zu den erklärten Absichten im Koalitionsvertrag. Das angekündigte Venture Capital-Gesetz ist in weite Ferne gerückt: Im März 2014 stellte die Regierungsfraktion den Antrag, Eckpunkte für ein Venture Capital-Gesetz vorzulegen. Weiter ist das Gesetzesvorhaben nicht gekommen. Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben zwar im Juni im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz ein Programm für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, ein Venture Capital-Gesetz vorzulegen. Darüber hinaus hat sich unter der Federführung des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) eine Allianz für Venture Capital gebildet und verschiedene Maßnahmen bei der Bundesregierung angemahnt. Darunter waren Regelungen zur Berücksichtigung von Jungunternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen, steuerliche Vorteile für Vorschussausgaben unter Verzicht darauf, eine Umsatzsteuer auf Verwaltungsleistungen von Fondmanagern zu erheben. Inzwischen hat der BVK angekündigt, selbst einen Gesetzesentwurf zu schreiben. Dieser soll im Januar 2015 vorgestellt werden.