Viel Schatten, wenig Licht
Das Invest-Förderprogramm und der damit verbundene Beschluss im September 2014, den Invest-Zuschuss vor allem von den Ertragsteuern zu befreien, dürfte hingegen ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Damit könnte eine stärkere Mobilisierung von Beteiligungskapital erreicht werden. Es müssten jedoch weitere umfangreiche Maßnahmen erfolgen, um die Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland tatsächlich zu verbessern. Zu denken wäre dabei vor allem an eine grundsätzliche Entbürokratisierung und Vermeidung von kontraproduktiven Gesetzesregelungen, wie dem geplanten Kleinanlegerschutzgesetz, dass die Hürden für Unternehmen noch höher schraubt. Oder müssen erwachsene, mündige Menschen wirklich vor sich selbst geschützt werden? Der Referentenentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz wird einer angemessenen und verhältnismäßigen Regulierung des deutschen Kapitalmarktes jedenfalls kaum gerecht. Vordergründig soll nach diesem Gesetzesentwurf einerseits den Anlegern künftig der Zugang zu mehr und besseren Informationen zu Finanzprodukten des grauen Kapitalmarktes gewährt werden. Andererseits sollen Sanktionsmöglichkeiten gegen Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen verschärft werden. Schaut man sich die wesentlichen Regelungen jedoch genauer an, wird deutlich, dass überwiegend der gesetzliche Rahmen der Aufsichtsfunktion des BaFin erweitert werden soll. Unternehmen werden zahlreiche ergänzende Verpflichtungen auferlegt, die insbesondere kleinere und junge Unternehmen stark treffen. Die Einführung eines eigenen Börsensegments „Börse 2.0“ wäre eine interessante Möglichkeit gewesen, um Finanzierungen in Hightech-Unternehmen zu fördern, die Eintrittsbarrieren für junge Unternehmen zu reduzieren und vor allem eine Abwanderung in die USA zu vermeiden. Die Deutsche Börse hat jedoch der Wiederauferstehung des Neuen Marktes gerade eine klare Absage erteilt. Stattdessen ist nun von einer vorbörslichen IPO-Plattform die Rede, die als internetbasierte Informationsplattform mit On- und Offline-Komponenten für Investoren visibel sein soll.
Finanzielle Förderung 2015
Der Haushaltsentwurf 2015 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sieht zumindest vor, dass über 875 Mio. EUR in den Mittelstand unter dem Motto „Gründen, Wachsen und Investieren“ fließen sollen. So sollen mit 67 Mio. EUR innovative Unternehmensgründungen unterstützt, mit einem Förderprogramm eine Kultur der unternehmerischen Selbstständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen etabliert sowie die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen erhöht werden. Für das Invest-Förderprogramm werden immerhin 23 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Daneben soll der High-Tech Gründerfonds, dessen Finanzierung seit 2013 aus dem Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens (ERP) erfolgt, weiterhin Finanzierungen für technologieorientierte Unternehmensgründungen gewährleisten. Hierfür sollen bis 2016 pro Jahr 5 Mio. EUR an das ERP geleistet werden. Weitere Projekte der Kampagne Gründerland Deutschland sind mit 5 Mio. EUR geplant.
Ausblick 2015
Nach Angaben des BVK bewegen wir uns aktuell in einem optimistischeren Umfeld als noch 2013. Deutschland und die Anlageklasse Private Equity rückten nach Ansicht der BVK-Mitglieder stärker in den Fokus von Investoren. Erwartet wird von den Beteiligungsgesellschaften eine nochmals steigende Wertschätzung gegenüber dem Private Equity-Standort Deutschland. Dies dürfte aber von den politisch gewollten oder auch nicht gewollten gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängen. Im Jahr 2015 wird die Auseinandersetzung über die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung in die nächste Runde gehen. Ob der für Januar avisierte Entwurf für ein Venture Capital-Gesetz der Allianz um den BVK die Umsetzung besserer Investitionsbedingungen in Deutschland beschleunigen wird, bleibt abzuwarten.