Stärkere Differenzierung der Plattformen
Der Markt für Crowdinvesting hat sich erweitert. „Wir sehen eine zunehmende Differenzierung der Plattformen“, sagt Karsten Wenzlaff vom German Crowdfunding Network. Er nennt hier vier Ebenen. Erstens gebe es eine breitere Differenzierung hinsichtlich Branchen und Investitionsobjekten: Neben klassischen B2C- und B2B-Projekten u.a. Immobilien, Filme, Musik, etc. Zweitens nach der Phase, in der sich das Unternehmen finanziert: Seed, Early Stage und spätere Phasen, z.B. Wachstum/Expansion. „Zum Dritten haben wir eine Differenzierung nach den Beteiligungsinstrumenten wie stille Beteiligungen, partiarische Darlehen, Genussrechte und weitere Formen“, erklärt Wenzlaff. „Die Plattformen haben sich selbst teilweise umstrukturiert.“ Viertens gebe es zunehmend Kooperationen zwischen verschiedenen Finanzierungspartnern. „Wir erleben, dass Start-ups gleichzeitig mit Banken, Business Angels, Venture Capital-Gebern und mit der Crowd reden“, so Wenzlaff. Banken geben leichter einen Kredit, wenn das Unternehmen bereits ein erfolgreiches Crowdinvesting hinter sich hat. Wenzlaff: „Banken können einen neuen Markt oder eine neue Geschäftsidee oft noch nicht abschätzen; dann hilft ihnen die Resonanz der Crowd, die sich über das Crowdinvesting ergibt.“ Business Angels und Venture Capital-Geber bringen neben Kapital auch unternehmerische Expertise mit. „Venture Capital-Gesellschaften merken, dass Crowdinvesting weniger eine Konkurrenz als eher eine Finanzierungsergänzung ist und dass sie anhand des Crowdinvesting-Erfolgs besser die Risiken eines Start-ups abschätzen können.“
Wenig „Exit“-Erfahrungen
An Exit-Erfahrungen mangelt es noch. Einerseits gab es eine Reihe von Jungunternehmen, die mit Erfolg weitere Finanzierungsrunden – teils über ein zweites Crowdinvesting – zustande brachten. Andererseits konnten sich einige über die Crowd finanzierte Newcomer nicht am Markt etablieren und stellten ihren Betrieb ein oder gingen in die Insolvenz. Dieses Risiko des möglichen Totalverlusts sollte jedem Investor klar sein. Aus Sicht von Wenzlaff lagen Misserfolge oft entweder daran, dass nach dem Crowdinvesting die nächste Finanzierungsrunde nicht schnell genug auf die Beine gestellt wurde oder dass der potenzielle Kundenzuwachs nicht richtig eingeschätzt oder genutzt wurde. Hinsichtlich Exit-Erfahrungen bleibt die spannende Frage: Was passiert, wenn etwa ab 2017/2018 bei einer größeren Zahl von Unternehmen die Fristen für die Beteiligungsformen z.B. bei partiarischen Nachrangdarlehen auslaufen? Erreichen die betreffenden Firmen dann weitere Finanzierungen für weiteres Wachstum?
Ausblick
Im Jahr 2015 dürfte sich das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) wohl als Wachstumshemmnis herausstellen, wenn es in seiner jetzigen Form verabschiedet wird. Insbesondere bürokratische Hürden wie das Vermögensanlageinformationsblatt (VIB) sowie das vorgesehene Werbeverbot für Crowdinvesting-Projekte sehen Experten als problematisch an. Die Branche bewertet eine Umsetzung des KASG in der jetzigen Form als Rückschlag für die Gründerszene in Deutschland, auch im internationalen Wettbewerb. Da aber die konkrete Ausgestaltung des KASG noch nicht feststeht, bleibt dies eine spannende Frage. Jedenfalls wird der Gesetzgeber darauf achten müssen, jungen Unternehmen und innovativen Ideen bei der Finanzierung nicht unnötig Steine in den Weg zu legen.