SECOND ROUND
Zweite Finanzierungsrunde für ein FINANCING Unternehmen, das bereits in einer ersten Runde Beteiligungskapital erhalten hat.
SECONDARY BUY-OUT
MBO eines MBO, d. h. die MBO-Manager verkaufen an die nächste Managergeneration.
SECONDARY PURCHASE
Exit Variante; eine Private Equity-Gesellschaft verkauft ihre Anteile an einem Unternehmen an eine andere Private Equity-Gesellschaft bzw. einen finanziell interessierten Partner.
SECONDARY VENTURE
Investor, der mit seinem Fonds Teile von CAPITAL Portfolios oder ganze Portfolios von VC/PE-Gesellschaften abkauft, um sie weiter zu entwickeln und zu veräußern.
SEED CAPITAL
Finanzierung der Ausreifung und Umsetzung einer Idee in verwertbare Resultate bis hin zum Prototyp, auf dessen Basis ein Geschäftskonzept für ein zu gründendes Unternehmen erstellt wird.
SELLER’S NOTE
Kaufpreisstundung Stehen gelassene Kaufpreisforderung seitens der Verkäufer, quasi ein Verkäuferdarlehen (ggf. mit Bindung an Zielerreichungsgrad).
SENIOR DEBT
Bankkredit, der bei Misserfolg vor Eigenkapital und Mezzanine bedient wird.
SERIAL
Unternehmer, der schon ein oder mehrere ENTREPRENEUR Unternehmen gegründet, aufgebaut und verkauft hat.
SHARE DEAL
Kauf der Geschäftsanteile eines Unternehmens.
SMART MONEY
Zusätzlicher Nutzen, den die Beteiligungsgesellschaft dem Unternehmen durch immaterielle Unterstützung gewährt.
SPIN-OFF
Ausgliederung und Verselbständigung einer Abteilung oder eines Unternehmensteils aus einer Unternehmung/einem Konzern; Spin-Offs bieten Unternehmen die Möglichkeit, durch Umwandlung eines Unternehmensteils in eine Beteiligung kurzfristig Kapital zu erlangen; Spin-Offs können auch der erste Schritt zu einem kompletten Verkauf eines Unternehmensteils sein.
SQUEEZE-OUT
Aktienrechtliche Regelung, die einen Ausscheidenszwang von Minderheitsgesellschaftern gegen Barabfindung regelt, sofern ein Aktionär mindestens 95 % der Stimmrechte hält.
STAR
Unternehmen mit extremem Wertanstieg, das den Eigenkapitalinvestoren sehr hohe Renditen bringt.
START-UP FINANCING
Gründungsfinanzierung: das betreffende Unternehmen befindet sich in der Gründungsphase, im Aufbau oder seit kurzem im Geschäft und hat seine Produkte noch nicht oder nicht in größerem Umfang vermarktet.
STILLE
Stille Beteiligung, i.d.R. mit fester Laufzeit: GESELLSCHAFT festem Zins und festgelegter erfolgsabhängiger Komponente; die Beteiligung kann anonym bleiben und wird nicht ins Handelsregister eingetragen (still); die typische stille Gesellschaft partizipiert am Gewinn und am Verlust der Gesellschaft; eine atypische Stille Gesellschaft liegt vor, wenn der Gesellschafter nicht nur am Gewinn und Verlust, sondern darüber hinaus.
STOCK OPTIONS
Form der Mitarbeiterbeteiligung durch Übertragung von Aktien des Unternehmens oder Gewährung von Rechten zum Bezug von Aktien oder von Wertsteigerung von Aktien an die Mitarbeiter; Form der Motivation der Mitarbeiter durch die Gesellschaft bzw. Gesellschafter.
SUBORDINATED DEBT
Nachrangiges Darlehen: Ein nachrangiges Darlehen ist im Verhältnis zu anderen Gläubigern mit einem Rangrücktritt versehen. Eine Rangrücktrittserklärung beim Darlehen (Subordination) bewirkt, dass die Ansprüche der Gläubiger im Falle einer Liquidation, einer Insolvenz oder eines Nachlassverfahrens während der Laufzeit des Darlehens hinter den Ansprüchen einiger oder aller anderen Gläubiger zurück treten.
SUCCESSION PROBLEM
Nachfolgeprobleme bei familiengeführten Mittelstandsunternehmen, die häufig durch BUY OUT gelöst werden.
SWEET EQUITY
Anreizvergütung für Gründer/Management durch den Beteiligungsgeber
SYNDICATION
Co-Investments: um auch größere Investments mit hohem Risiko zu finanzieren, schließen sich mehrere Eigenkapitalinvestoren zusammen
Quelle: In Anlehnung an bvkap.de, VC Magazin & eigene Recherche