Glossar: S wie Second Round

SECOND ROUND

Zweite Finanzierungsrunde für ein FINANCING Unternehmen, das bereits in einer ersten Runde Beteiligungskapital erhalten hat.

SECONDARY BUY-OUT

MBO eines MBO, d. h. die MBO-Manager verkaufen an die nächste Managergeneration.

SECONDARY PURCHASE

Exit Variante; eine Private Equity-Gesellschaft verkauft ihre Anteile an einem Unternehmen an eine andere Private Equity-Gesellschaft bzw. einen finanziell interessierten Partner.

SECONDARY VENTURE

Investor, der mit seinem Fonds Teile von CAPITAL Portfolios oder ganze Portfolios von VC/PE-Gesellschaften abkauft, um sie weiter zu entwickeln und zu veräußern.

SEED CAPITAL

Finanzierung der Ausreifung und Umsetzung einer Idee in verwertbare Resultate bis hin zum Prototyp, auf dessen Basis ein Geschäftskonzept für ein zu gründendes Unternehmen erstellt wird.

SELLER’S NOTE

Kaufpreisstundung Stehen gelassene Kaufpreisforderung seitens der Verkäufer, quasi ein Verkäuferdarlehen (ggf. mit Bindung an Zielerreichungsgrad).

SENIOR DEBT

Bankkredit, der bei Misserfolg vor Eigenkapital und Mezzanine bedient wird.

SERIAL

Unternehmer, der schon ein oder mehrere ENTREPRENEUR Unternehmen gegründet, aufgebaut und verkauft hat.

SHARE DEAL

Kauf der Geschäftsanteile eines Unternehmens.

SMART MONEY

Zusätzlicher Nutzen, den die Beteiligungsgesellschaft dem Unternehmen durch immaterielle Unterstützung gewährt.

SPIN-OFF

Ausgliederung und Verselbständigung einer Abteilung oder eines Unternehmensteils aus einer Unternehmung/einem Konzern; Spin-Offs bieten Unternehmen die Möglichkeit, durch Umwandlung eines Unternehmensteils in eine Beteiligung kurzfristig Kapital zu erlangen; Spin-Offs können auch der erste Schritt zu einem kompletten Verkauf eines Unternehmensteils sein.

SQUEEZE-OUT

Aktienrechtliche Regelung, die einen Ausscheidenszwang von Minderheitsgesellschaftern gegen Barabfindung regelt, sofern ein Aktionär mindestens 95 % der Stimmrechte hält.

STAR

Unternehmen mit extremem Wertanstieg, das den Eigenkapitalinvestoren sehr hohe Renditen bringt.

START-UP FINANCING

Gründungsfinanzierung: das betreffende Unternehmen befindet sich in der Gründungsphase, im Aufbau oder seit kurzem im Geschäft und hat seine Produkte noch nicht oder nicht in größerem Umfang vermarktet.

STILLE

Stille Beteiligung, i.d.R. mit fester Laufzeit: GESELLSCHAFT festem Zins und festgelegter erfolgsabhängiger Komponente; die Beteiligung kann anonym bleiben und wird nicht ins Handelsregister eingetragen (still); die typische stille Gesellschaft partizipiert am Gewinn und am Verlust der Gesellschaft; eine atypische Stille Gesellschaft liegt vor, wenn der Gesellschafter nicht nur am Gewinn und Verlust, sondern darüber hinaus.

STOCK OPTIONS

Form der Mitarbeiterbeteiligung durch Übertragung von Aktien des Unternehmens oder Gewährung von Rechten zum Bezug von Aktien oder von Wertsteigerung von Aktien an die Mitarbeiter; Form der Motivation der Mitarbeiter durch die Gesellschaft bzw. Gesellschafter.

SUBORDINATED DEBT

Nachrangiges Darlehen: Ein nachrangiges Darlehen ist im Verhältnis zu anderen Gläubigern mit einem Rangrücktritt versehen. Eine Rangrücktrittserklärung beim Darlehen (Subordination) bewirkt, dass die Ansprüche der Gläubiger im Falle einer Liquidation, einer Insolvenz oder eines Nachlassverfahrens während der Laufzeit des Darlehens hinter den Ansprüchen einiger oder aller anderen Gläubiger zurück treten.

SUCCESSION PROBLEM

Nachfolgeprobleme bei familiengeführten Mittelstandsunternehmen, die häufig durch BUY OUT gelöst werden.

SWEET EQUITY

Anreizvergütung für Gründer/Management durch den Beteiligungsgeber

SYNDICATION

Co-Investments: um auch größere Investments mit hohem Risiko zu finanzieren, schließen sich mehrere Eigenkapitalinvestoren zusammen

 

 

Quelle: In Anlehnung an bvkap.de, VC Magazin & eigene Recherche