Die Anti-Hipster von Amt und Gericht: Wir sprechen Deutsch

Die meisten Hipster hinter der Theke der meisten Cafés und Bars in Berlin-Mitte sprechen kein Deutsch. Um Missverständnisse zu vermeiden, bestellt man dort seinen Cappuccino daher am besten gleich auf Englisch. Wer seine Vorstellungen von deutscher Leitkultur dadurch gestört sieht, der freut sich wahrscheinlich darüber, dass wenigstens deutschen Behörden und Gerichten solche Hipness wesensfremd ist. Mag auch die Cafésprache Englisch sein, wenigstens hier gilt noch: Die Amts- und Gerichtssprache ist Deutsch.

Genau betrachtet sind jedoch die Kosten dieser Art Bodenständigkeit hoch. Die Fokussierung auf die „deutsche Muttersprache“ in Amt und Gericht ist lästig, kaum noch zeitgemäß und ein echter Standortnachteil.

So wird der Invest-Investitionszuschuss, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für Investitionen in innovative Unternehmen in Höhe von 20% der Investitionssumme gewährt, mitunter zu einem nicht unerheblichen Teil dadurch aufgebraucht, dass das für die Verwaltung des Zuschusses zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Übersetzung der gesamten englischen Vertragsdokumentation verlangt – und das Ganze natürlich von einem vereidigten Übersetzer.

Und die ohnehin schon teure gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen wird zu einer noch kostspieligeren Angelegenheit, wenn, wie in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten häufig, englischsprachige Dokumente eine Rolle spielen. Für deren Übersetzung kommen – und das unabhängig vom Streitwert – schnell mehrere Zehntausend Euro an Kosten zusammen. Relevant sind solche Übersetzungen in aller Regel jedoch nicht – meistens verstehen alle Beteiligten hinreichend gut Englisch. Das ist jedoch für die meisten Richter kein Grund, sich von ihrer routinemäßigen Forderung nach beglaubigten Übersetzungen aller englischsprachigen Anlagen abbringen zu lassen.

Das war und wird vor allem als Thema für grenzüberschreitende Verträge gesehen. So gab es bereits 2010 und 2014 zwei letztlich jeweils an dem Ende der damaligen Legislaturperioden gescheiterte Bundesratsinitiativen einiger Bundesländer zur Einführung eines Gesetzes für internationale Handelssachen. Und auch die Einführung einer englischsprachigen Kammer beim Landgericht Frankfurt am Main zu Beginn dieses Jahres dient in erster Linie dem Ziel, die Stadt für die Post-Brexit-Zeit zum internationalen Gerichtsstandort zu machen.

In Wirklichkeit setzt sich jedoch die englische Sprache auch bei vermeintlich rein nationalen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen mehr und mehr durch. So ist z.B. die Start-up-Szene in Berlin nahezu vollständig auf Englisch unterwegs, weil mindestens einer aus dem Kreis der Gründer und/oder Investoren des Deutschen nicht mächtig ist. Sich darüber zu beklagen, macht genauso wenig Sinn, wie sich über englischsprachige Barristas in Berlin-Mitte zu ereifern.

Erforderlich ist vielmehr ein grundlegender Einstellungswandel von Behörden und Gerichten. So sollten sich Zivilgerichte an die Wirklichkeit anpassen und nicht umgekehrt. Dazu gehört, dass an jedem Landgericht mindestens eine Kammer und an jedem Oberlandesgericht mindestens ein Senat eingerichtet werden sollten, bei denen mündliche Verhandlungen auf Englisch möglich sind und bei denen englischsprachige Anlagen außer in Ausnahmefällen nicht übersetzt werden müssen. Das wäre ein kleiner, aber wirksamer Schritt auf dem Weg, der gewachsenen Bedeutung des Standorts Deutschland in einer globalisierten Welt auch vor Gericht Rechnung zu tragen.

 

Dr. Matthias Birkholz ist Gründungspartner der Berliner Rechtsanwaltssozietät Lindenpartners. Die Beratung von Gesellschaften, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten im Zusammenhang mit Fragen der Pflichtverletzungen von Gesellschaftsorganen bildet einen besonderen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.