NRW.Bank unterstützt Start-ups mit Wandeldarlehen

Neues Programm aufgelegt

NRW.Bank unterstützt Start-ups mit Wandeldarlehen
NRW.Bank unterstützt Start-ups mit Wandeldarlehen

Bildnachweis: (c) Bullrun – stock.adobe.com.

Mitte des Jahres lief das durch die Pandemie geschaffene Wandeldarlehen NRW.Start-up akut aus, das neue NRW.SeedCon schließt als Finanzspritze an.

Coronaprogramm als erfolgreich erwiesen

Über NRW.Start-up akut konnte die NRW.Bank 270 Finanzierungen mit einem Volumen von rund 52 Mio. EUR unterstützen. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt sich zufrieden: „Das Vorgängerprogramm hat gezeigt, dass auch über die Corona-Zeit hinaus großer Bedarf für ein Finanzierungsprogramm für ganz junge Gründungen besteht. Ich begrüße sehr, dass wir als Land Nordrhein-Westfalen mit dem neuen Programm NRW.SeedCon Gründerinnen und Gründer auch weiterhin bei ihren ersten Gehversuchen unterstützen und damit die Start-up-Landschaft weiter stärken. Nur so können innovative Ideen wachsen und junge Unternehmen kluge Lösungen für die Herausforderungen für Wirtschaft und Klimaschutz entwickeln.“

Neues Wandeldarlehen für NRW

Mit dem neuen Wandeldarlehen erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, Beträge zwischen 50.000 bis 200.000 EUR. Während der siebenjährigen Laufzeit des Darlehens werden die Unternehmen nicht mit Zins- und Tilgungsraten belastet. Michael Stölting, Mitglied des Vorstands der NRW.Bank, sagt dazu: „Gerade in sehr frühen Unternehmensphasen fällt es Start-ups nach wie vor schwer, private Investoren für sich zu gewinnen. Mit unserem neuen Wandeldarlehen schließen wir genau diese Finanzierungslücke. Unser Anspruch als Förderbank ist es, dass in Nordrhein-Westfalen jede erfolgversprechende Geschäftsidee die passende Finanzierung erhält.“ Die über NRW.SeedCon vergebenen Wandeldarlehen sind nachrangig und der Darlehensnehmer muss keine Sicherheiten stellen. Deswegen gelten sie als eigenkapitalnahe Finanzierungen. Eine weitere Besonderheit bei Wandeldarlehen: Unter bestimmten Bedingungen kann der Darlehensgeber das Wandeldarlehen in eine Beteiligung an dem Start-up wandeln, sodass eine Rückzahlung des Darlehens in diesem Fall entfällt.