Die Rolle von Sachbezügen in der Mitarbeiterzufriedenheit

Die Zufriedenheit der eigenen Mitarbeiter wird immer wichtiger. Doch was lässt sich diesbezüglich tun?, Dylan Gillis, Unsplash.com
Die Zufriedenheit der eigenen Mitarbeiter wird immer wichtiger. Doch was lässt sich diesbezüglich tun?, Dylan Gillis, Unsplash.com

Bildnachweis: Dylan Gillis, Unsplash.com.

Zufriedene Mitarbeiter lassen sich übers Geld ködern. Stimmt so nicht ganz. Viele
Beschäftigte sehen das Gehalt nur als Teil der Motivation. Wertschätzung ist genauso wichtig und lässt sich auf verschiedenen Wegen steuern. Mitarbeiter-zufriedenheit entsteht unter anderem durch Sachbezüge, die in verschiedenen Formen an Beschäftigte verteilt wird. Davon profitieren Unternehmen auf ganz unterschiedliche Weise.

Sachbezüge haben den Vorteil, dass Unternehmen auf diesem Weg Mitarbeiter nicht nur
motivieren, sondern mit den richtigen Hebeln auch enger an das Unternehmen binden.
Ein weiterer Aspekt zielt auf die Finanzen. Innerhalb festgelegter Grenzen kann der
Sachbezug auch als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Was macht Sachbezüge
als Benefit im Personalwesen aus und was sollten Unternehmen dabei beachten?

Sachbezüge sollten einen konkreten Nutzen bringen

Unternehmen denken beim Thema Sachbezug zuerst an die bekannten Klassiker, wie: Gutscheine zum Tanken, Zuzahlungen zum Monatsbeitrag fürs Fitness-Studio, Essensgutscheine und Rabatte für den Nahverkehr. Ob dieser Sachbezug am Ende wirklich seinen Zweck erfüllt, hängt stark vom Empfänger ab. Sprich: Wer 20 Kilometer pendeln muss, wird sich über ein Dienstfahrrad-Leasing wahrscheinlich wenig freuen. Um Sach-bezüge nicht zu einem Bumerang werden zu lassen, ist dieser Bonus individuell auf den Empfänger zuzuschneiden. Damit kann ein Tankgutschein durchaus ins Schwarze treffen. Um alle Ziele unter einen Hut zu bekommen, müssen Sachbezüge für den Empfänger einen echten Nutzen haben.

Gruppenversicherungen als Sachbezug

Versicherungen haben Unternehmen beim Thema Sachbezug oft nicht auf dem Radar.
Diese können als Gruppenversicherung für jeden Versicherten einige Vorteile bringen.
Entweder ist der Beitrag niedriger oder es gibt bessere Leistungen. Eine Möglichkeit ist
die bKV – eine betriebliche Krankenversicherung – für Zusatzleistungen auf dem Niveau
der PKV. Gerade für Kassenpatienten nach § 5 SGB V durchaus eine interessante Option.

Dabei könnten folgende Zusatzleistungen einen echten Zusatznutzen bieten: Zahnersatz, Brillen / Augenlasern, Heilpraktikerleistungen und Hörgeräte. Eine Versicherungen stellen dabei modulare Tarife zur Verfügung, bei denen jeder versicherte Mitarbeiter ein Budget erhält. Dieses kann dann frei für die gewünschten Leistungen genutzt werden. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass es im Normalfall keine Gesundheitsprüfungen gibt und Vor-erkrankungen mitversichert sind. Das Ganze erinnert an die betriebliche Altersvorsorge. Gruppenversicherungen lassen sich durch Unternehmen auch im Bereich der Sach-versicherungen abschließen – etwa, wenn es um eine private Haftpflichtversicherung geht. Über den Arbeitsvertrag muss dann aber konkret geregelt werden, wie nach einem Ausscheiden aus dem Unternehmen mit den Versicherungsverträgen verfahren wird.

Welche Hürden sind beim Sachbezug zu überwinden?

Grundsätzlich sind Sachwerte eine sehr interessante Option, um ein hohes Maß an
Mitarbeiterbindung zu erreichen. Wer sich als Unternehmen für diesen Schritt
entscheidet, muss allerdings einige sehr wichtige Punkte im Hinterkopf behalten.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Einhaltung gewisser
Rahmenbedingungen.

Sachbezüge können steuer- und beitragsfrei in der Sozialversicherung an Beschäftigte
vergeben werden. Allerdings ist dafür immer auf die Grenze von 50 Euro pro Monat zu
achten. Unterhalb dieses Betrags bieten Sachbezüge auch aus unternehmerischer Sicht
finanzielle Vorteile. In der bKV gibt es eine ganze Reihe an Tarifen, welche deutlich
unterhalb dieser Grenze bleiben. Achtung: Werden in einem Unternehmen verschiedene
Sachbezüge angeboten, ist auf die Einhaltung des monatlichen Betrags zu achten.

Rahmenbedingungen klar definieren

Zu den wichtigen Punkten, die Unternehmen vor dem Verteilen der Sachbezüge
abstecken müssen, sind die Rahmenbedingungen. Hintergrund: Beschäftigte haben
keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, geldwerte Vorteile zu erhalten. Gerade, wenn
es keine Tarifverträge oder Rahmenvereinbarungen gibt, tauchen schnell auch Probleme
auf.

Um aus den Sachwerten keinen Streitgegenstand werden zu lassen, braucht es dann
eine klare betrieblich übergreifende Regelung. Diese gehört in eine betriebliche
Rahmenvereinbarung oder den Arbeitsvertrag – um für alle Beteiligten die nötige
Sicherheit zu bieten.

Fazit

Unternehmen müssen heute alle erdenklichen Register ziehen, um Mitarbeiter auch auf
Dauer im eigenen Betrieb zu halten. Neben dem finanziellen Aspekt – etwa in Form
einer Gehaltserhöhung – ist es oft auch Wertschätzung, die Angestellte motivieren kann.
Dazu gehören auch Sachwerte. Diese müssen nicht unbedingt immer ein Tankgutschein
oder das Dienstfahrrad sein. Auch die betriebliche Krankenversicherung lässt sich in das
Thema geldwerter Vorteil einbinden. Wichtig ist nur, dass die bKV auch wirklich zu den
Bedürfnissen des Empfängers passt.