Bildnachweis: netfiles GmbH.
Der Bundesgerichtshof verschärfte im September 2023 die Aufklärungspflichten für Immobilienverkäufer. Welche Relevanz das Urteil für Unternehmens-transaktionen hat und welche Anforderungen das Gericht an virtuelle Datenräume stellt, erläutert Thomas Krempl, Geschäftsführer des Datenraumanbieters netfiles GmbH, im Gespräch mit dem VC Magazin.
VC Magazin: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Herbst letzten Jahres mit Aufklärungspflichten während der Due Diligence befasst. Worum ging es genau?
Krempl: Anlass für das BGH-Urteil war eine Immobilientransaktion, bei welcher der
Verkäufer wesentliche Informationen sehr kurzfristig in einen virtuellen Datenraum
eingestellt hatte – und zwar erst am Freitag vor dem Beurkundungstermin am folgenden
Montag. Der Käufer hatte diese Informationen vor Vertragsschluss nicht mehr zur
Kenntnis genommen und daraufhin Klage eingereicht: Er sei nicht in ausreichendem Umfang aufgeklärt worden, dass er sich eventuell anteilig an einer Sonderumlage von bis zu 50 Mio. EUR beteiligen müsse. Der Bundesgerichtshof gab dem Kläger recht. Der Verkäufer hätte sogar ausdrücklich auf die nachträglich und kurzfristig bereitgestellten Unterlagen hinweisen müssen. Die Frage, wann ein Verkäufer seinen Aufklärungspflichten durch die Bereitstellung im virtuellen Datenraum genügt, lässt sich aber nicht allgemein beantworten. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Laut BGH spielen dabei verschiedene Faktoren eine Rolle – zum Beispiel die Geschäftserfahrenheit des Käufers, ob er sich bei der Due Diligence beraten lässt, wie der Datenraum strukturiert ist oder ob dem Käufer, wie im vorliegenden Fall, ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen kann.
VC Magazin: Inwiefern ist das BGH-Urteil für die Due Diligence bei Unternehmenstransaktionen relevant?
Krempl: Das Urteil erging zwar im Rahmen eines Immobilienverkaufs, es ist aber auf
alle Arten von Unternehmenstransaktionen übertragbar. Wenn es sich um offenbarungs-pflichtige Umstände handelt – also Gegebenheiten, die von wesentlicher Bedeutung für den Kaufabschluss sind –, trifft den Verkäufer eine besondere Aufklärungspflicht; vor allem, wenn ihm diese Umstände bekannt und sie deshalb unschwer offenzulegen sind. Informationen lediglich in einen virtuellen Datenraum einzustellen genügt dann nicht, ob es nun um Mergers & Acquisitions (M&A) oder Immobiliendeals geht.
VC Magazin: Worauf sollten Investoren bei der Auswahl und Einrichtung eines Datenraums für die Due Diligence achten?
Krempl: Da gibt es einige ganz zentrale Aspekte – zum Beispiel eine Disclaimer-Funktion beim Betreten des Deal Rooms, die Verschlüsselung aller Dokumente oder ein Protokoll zur Nachvollziehbarkeit aller Aktivitäten. Wollen Unternehmen keine Risiken eingehen in puncto Datenschutz und Datensicherheit, sind sie gut beraten, sich für einen deutschen oder europäischen Datenraumanbieter zu entscheiden. Ebenfalls wichtig: Die an einer Due Diligence Beteiligten müssen sich voll und ganz auf den Deal konzentrieren können. Da darf der Datenraum nicht unnötig Zeit und Einarbeitungsaufwand erfordern und den Transaktionsprozess behindern. Im Gegenteil: Er sollte so einfach und intuitiv zu bedienen sein, dass Verkäufer wie Käufer schnell damit arbeiten können – ohne sich lange einzufinden.
VC Magazin: netfiles bietet eine professionelle Datenraumlösung. Wie unterstützen Sie Investoren mit Ihrem Angebot?
Krempl: Mithilfe unseres virtuellen Deal Rooms haben Investoren, aber natürlich auch Berater und Anwälte, geschützten Zugriff auf alle Due Diligence-Unterlagen – rund um die Uhr und unabhängig von ihrem Standort. Mehrere Bieter können gleichzeitig, aber voneinander getrennt, sämtliche Dokumente im Datenraum bequem und effizient prüfen und über das integrierte Q&A-Modul Fragen stellen. So sind alle Beteiligten garantiert auf demselben, aktuellen Informationsstand. Und weil uns Datenschutz extrem wichtig ist, setzen wir auf Hosting in Deutschland sowie die 256-Bit-Verschlüsselung aller Daten und bieten auch eine Funktion zum gezielten Schwärzen sensibler Inhalte.
VC Magazin: Welche Lösungen bieten Sie mit Ihrem Datenraum speziell bei den Aufklärungspflichten?
Krempl: Die BGH-Entscheidung besagt zum einen, dass der Datenraum gut strukturiert
sein muss, damit Kaufinteressenten wichtige Informationen schnell finden. Das ist bei unserem Deal Room der Fall: Es gibt zum Beispiel eine Suchfunktion, eine klare Ordnerstruktur und ein Inhaltsverzeichnis. Zum anderen muss der Käufer informiert werden, wenn Dokumente verändert wurden oder neue hinzukommen. Dazu versendet netfiles automatisch Benachrichtigungen, sodass sich der Verkäufer nicht darum kümmern muss. Selbstverständlich kann er Nachrichten aber zusätzlich über die interne Nachrichtenfunktion manuell verschicken.
VC Magazin: Welche Trends und Entwicklungen erleben Sie derzeit beim Thema Datenraum?
Krempl: Wir sehen, dass Unternehmen die Datenräume immer häufiger auch außerhalb
von M&A-Transaktionen oder großen Immobiliengeschäften einsetzen – und zwar für
alle Arten von Deals und Projekten, bei denen Daten sicher ausgetauscht werden müssen.
Der Trend geht weg von unverschlüsselten E-Mails, denn Sicherheit, Datenschutz und Compliance stehen hoch im Kurs. Nicht nur Großkonzerne, sondern auch der Mittelstand und kleine Unternehmen nehmen den Datenschutz und die Gefahren ernst, die von Wirtschaftsspionage und Cyberkriminalität ausgehen. Wir beobachten zudem, dass die Due Diligence immer länger dauert. Das liegt sicher auch daran, dass heute noch mehr Dokumente nachgefragt und bereitgestellt werden, weil Investoren oder Käufer im derzeitigen Geschäftsklima einfach noch genauer hinsehen.
VC Magazin: Vielen Dank für das Gespräch!
Zum Interviewpartner:
Thomas Krempl ist Gründer und Geschäftsführer der netfiles GmbH. Die netfiles GmbH ist ein führender Anbieter von virtuellen Datenräumen für die effiziente Durchführung von Due
Diligence und den sicheren standortübergreifenden Datenaustausch. Interessenten können den netfiles Datenraum kostenlos und unverbindlich für 14 Tage testen.