Bildnachweis: N26.
Ein Geschäft neu aufzubauen bringt bekanntlich viele Learnings auf dem Weg mit sich. Wenn man das Geschäft in so einem sensiblen Bereich wie dem Bankenwesen aufbaut, können diese Learnings auch ziemlich teuer werden. Diese Erfahrung musste die Berliner Neobank N26 der Wiener Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal nun ein weiteres Mal machen.
Nicht das erste BaFin-Bußgeld für N26
In den vergangenen Jahren war N26 bereits mehrmals ins Visier der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin geraten. Schon 2019 etwa gab es eine Hausdurchsuchung in Zusammenhang mit Meldepflichten im Bereich Geldwäsche- und Terrorismus-Prävention, wie brutkasten damals berichtete. Später musste die Neobank 4,25 Millionen Euro Strafe zahlen und bekam vorübergehend eine Wachstumsbeschränkung von 50.000 Neukunden:innen im Monat auferlegt.
Verspätung bei Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen
Nun wurde ein weiteres Bußgeld gegen N26 verhängt, nachdem seit 2022 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gelaufen war – abermals wegen Mängeln bei der Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen. Diese müssen nämlich per Gesetz unverzüglich erfolgen, es kam jedoch zu verspäteteten Abgaben.
“Das verhängte Bußgeld liegt unter der Höhe der Rückstellung”
Ganze 9,2 Millionen Euro muss die Neobank diesmal zahlen. Sie hat dafür aber vorgesorgt, wie aus einem Statement des FinTechs hervorgeht: “Das Unternehmen hat in Bezug auf das Bußgeld bereits im Jahr 2022 eine entsprechende Rückstellung gebildet, das verhängte Bußgeld liegt unter der Höhe der Rückstellung.”
Mehr als 80 Millionen Euro von N26 seit 2022 in Verbesserungen investiert
Einmal mehr wird in diesem Statement auch betont: “Seit 2022 hat N26 zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Meldeprozesse implementiert und mehr als 80 Millionen Euro in die personelle und technische Infrastruktur investiert, um höchste Branchenstandards bei der effektiveren Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche einzuhalten.” Man habe eine “enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden”.
Der Beitrag ist zunächst bei unserer Schwesterpublikation brutkasten erschienen.